Bearbeiten von „Hexenverfolgungen“
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Der Höhepunkt der sogenannte '''Hexenverfolgung''' und | Der Höhepunkt der sogenannte '''Hexenverfolgung''' und -prozesse in Kiel fand zwischen [[1530]] und [[1676]] statt.<br> | ||
Mit 24 Hinrichtungen und mindestens fünf Frauen, deren weitere Schicksale nicht bekannt sind, zählt Kiel damit nicht zur Hochburg der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein, | Mit 24 Hinrichtungen und mindestens fünf Frauen, deren weitere Schicksale nicht bekannt sind, zählt Kiel damit nicht zur Hochburg der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein. | ||
<!-- noch nicht fertig, zur späteren Ergänzung: Hexenbild und Hexenverfolgung in der Schleswig-Holstein, Ursachen, Unterschied Stadt - Land, Malefizprozessregeln, Sagen(?) --> | |||
== Das Hexenbild in Schleswig-Holstein == | |||
Die ersten Belege für den deutschen Begriff ''Hexe'' finden sich in den Frevelbüchern der Stadt Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert. | |||
Der Begriff war im Gegensatz zu süddeutschen Regionen über 200 Jahre nach seinem ersten Erscheinen in Schleswig-Holstein nicht gebräuchlich. | |||
Ein breites Spektrum von Begriffen bezeichnete bis Mitte des 17. Jahrhunderts vermeintliche magische Tätigkeiten in Schleswig-Holstein. Das am meisten verwendete Wort ''Zauberin'' wird erst ab etwa 1640 durch ''Hexe'' abgelöst (anscheinend wurde im Prozess gegen Sunde Bohlen 1587 der Straftatbestand „Hexerey“ benutzt, s. u.).<br> | |||
Nach dem sogenannten „gelehrten Hexenbegriff“ waren Hexen als Mitglieder einer weltweiten Verschwörung entlarvt worden, an deren Spitze der Teufel stand. Als deren Ziel wurde unterstellt, die christliche Welt zu schädigen oder gar zerstören zu wollen.<ref>[http://www.geschichte-s-h.de/hexenverfolgung/ Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein] auf der Website der [http://www.geschichte-s-h.de Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte], abgerufen am 09. Januar 2019</ref><br> | |||
Laut Rolf Schulte fasste aber dieses Bild des ''Hexensabbats'' als kultischem Zentrum des Hexenwesens, als Brutstätte zahlreichen Schadens und kollektiven Hexentreibens in der Elite- und der Volkskultur in Schleswig-Holstein wenig Fuß.<br> | |||
Die Tradition des mittelalterlichen Zaubereibegriffs setzte sich in Schleswig-Holstein fort und wurde primär in der Frühen Neuzeit auf den ''Teufelsbund'' und auch die ''Teufelsbuhlschaft'' übertragen.<br> | |||
Nach 1570 war in den Kieler Hexenprozesse auch der ''Teufelspakt'' einer der entscheidenden Erkennungsmerkmale für das angeblichen Hexenverbrechen. Vorher stand allein die Ermittlung der Schädigung des Maleficium im Vordergrund.<br> | |||
Doch das Kollektivbild von Hexerei spielte auf der Seite des Kieler Rates und des Gerichts eine geringe Rolle. Im Vordergrund der Verhören stand nicht die Teilnahme an der kollektiven Tat, sondern der persönliche Schadenszauber.<br> | |||
Entsprechend sind wenige ''Besagungen'', Benennungen anderer Hexe, in den Kieler Prozessakten zu finden. | |||
Die Angabe von Komplizen bildete aber die Grundlage für größere Kettenprozesse, Massenprozesse oder auch regelrechte Hexenjagden, die in Kiel sehr selten waren.<ref>[https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/akih-eskript/heft-2-2010/artikel/hexenverfolgung-13/#jumpLink6 Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder] in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf [https://www.historicum.net/ historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft], abgerufen am 09. Januar 2019. {{WP}}</ref> | |||
== Aus den amtlichen Akten == | == Aus den amtlichen Akten == | ||
Wortwörtliche Zitate der Quellen zitiert nach Hartmut Hegeler, [http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel] | Wortwörtliche Zitate der Quellen zitiert nach Hartmut Hegeler, [http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel] | ||
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Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget". (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85) | Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget". (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85) | ||
* ''' Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen | * ''' Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen 1578 zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt''' | ||
"... allesamt mit dem leidigen Satan einen Bund gemacht und durch Zauberey denen Menschen und Vieh viel Schaden gethan" | "... allesamt mit dem leidigen Satan einen Bund gemacht und durch Zauberey denen Menschen und Vieh viel Schaden gethan" | ||
(Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60.Die Prozessakten fehlen.) | (Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60.Die Prozessakten fehlen.) | ||
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Im Dorf Krakery erlernte sie von Sunde Bohlen und von Johannes Webern, "so ihr Pfaffe gewesen", die Zauberei. (Quelle: Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.) | Im Dorf Krakery erlernte sie von Sunde Bohlen und von Johannes Webern, "so ihr Pfaffe gewesen", die Zauberei. (Quelle: Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.) | ||
* ''' Sunde Bohlen | * '''1587 Sunde Bohlen vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt''' | ||
Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren, ihr erster Ehemann war Christoffer Dufenheim.<br> | Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren, ihr erster Ehemann war Christoffer Dufenheim.<br> | ||
Zu Schleswig waren sie und ihr zweiter Mann Hans Schneider (oder Schnieder) wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft (ausgestrichen = auf der Bürgerliste streichen, aus der Stadt verwiesen) worden. <br> | Zu Schleswig waren sie und ihr zweiter Mann Hans Schneider (oder Schnieder) wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft (ausgestrichen = auf der Bürgerliste streichen, aus der Stadt verwiesen) worden. <br> | ||
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Den "bösen Geist", Blasius mit Namen, hatten die Schwestern Linden in das Kind von Marien Leistenschneiders Sohn in der Brunswik eingewiesen. Das beklagenswerte Schicksal des Kindes konnte nur Gott bessern.<br> | Den "bösen Geist", Blasius mit Namen, hatten die Schwestern Linden in das Kind von Marien Leistenschneiders Sohn in der Brunswik eingewiesen. Das beklagenswerte Schicksal des Kindes konnte nur Gott bessern.<br> | ||
Zusammen mit der "Schweinhirtschen" hatte sie einen Trunk u. | Zusammen mit der "Schweinhirtschen" hatte sie einen Trunk u.a. aus Essig und Bocksblut für Heinrich Siemßen gebraut, der ihm den Verstand raubte.<br> | ||
Sie verhinderte, dass die "Schweinhirtsche" mit Ancke Wulffes zu Schönwohld einen Jacob toyen das Korn verdarb.<br> | Sie verhinderte, dass die "Schweinhirtsche" mit Ancke Wulffes zu Schönwohld einen Jacob toyen das Korn verdarb.<br> | ||
6 Pferde ihres Schwagers hatte sie vor 2 oder 3 Jahren in die Augen gepustet. Sie erblindeten, wurden toll und krepierten. Andere Pferde brachte sie und Grete Horen z. | 6 Pferde ihres Schwagers hatte sie vor 2 oder 3 Jahren in die Augen gepustet. Sie erblindeten, wurden toll und krepierten. Andere Pferde brachte sie und Grete Horen z.B. im Birkenmoor (Gut Dänisch Nienhof) um, indem sie sie in einem kleinen Teich trieben, in welchen die Hexen ein Kraut geworfen hatten.<br> | ||
Sich selbst und ihrer Schwester tötete sie Schafe.<br> | Sich selbst und ihrer Schwester tötete sie Schafe.<br> | ||
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Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785) | Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785) | ||
* '''Anneke Linden | * '''Anneke Linden vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt''' | ||
Schwester von Grete Linden, war wie diese wegen bezichtigter Zauberei gefänglich vom Amtsschreiber eingezogen worden.<br> | Schwester von Grete Linden, war wie diese wegen bezichtigter Zauberei gefänglich vom Amtsschreiber eingezogen worden.<br> | ||
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Der Herzog ordnete an sie vor ein ordentliches Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785) | Der Herzog ordnete an sie vor ein ordentliches Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785) | ||
* ''' Unbekannte angebliche Hexe | * '''1638 Unbekannte angebliche Hexe vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt''' | ||
(Quelle: Extrakt der Niedergerichtsrechnung vom Jahre 1636, nach Arthur Gloy, Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 62.) | (Quelle: Extrakt der Niedergerichtsrechnung vom Jahre 1636, nach Arthur Gloy, Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 62.) | ||
* ''' Ancke Krußen | * '''1638 Ancke Krußen Urteil unbekannt''' | ||
Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der [[Brunswik]], ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu [[Heikendorf|Neuheikendorf]]. | Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der [[Brunswik]], ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu [[Heikendorf|Neuheikendorf]]. | ||
Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten. | Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten. | ||
Ancke Krußen wurde von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Engell Emsche besagt, einer verbrannten "Zeüberschen" ( | Ancke Krußen wurde von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Engell Emsche besagt, einer verbrannten "Zeüberschen" (vielleicht ein Zauber oder Zauuberspruch). | ||
Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter: | Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter: | ||
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* '''Abell Beegmanß vermutlich wegen Verleumdung die Stadt Kiel verwiesen''' | * '''Abell Beegmanß vermutlich wegen Verleumdung die Stadt Kiel verwiesen''' | ||
Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, hatte in einer Bittschrift an den Herzog [[Christian Albrecht]] zwei Kieler Frauen, die Paleschke und Margrete Brunß, der Hexerei beschuldigt. Abell beklagte sich, dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Frauen nicht gerichtlich vorgingen war. | Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, hatte in einer Bittschrift an den Herzog [[Christian Albrecht]] zwei Kieler Frauen, die Paleschke und Margrete Brunß, der Hexerei beschuldigt. Abell beklagte sich, dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Frauen nicht gerichtlich vorgingen war. | ||
**'''Die Palschke 1666 gerichtlich nicht vorgegangen, verstarb und ehrlich begraben''' | **'''Die Palschke 1666 gerichtlich nicht vorgegangen, verstarb und ehrlich begraben''' | ||
Die Paleschke war Frau von Hans Bock und einer "Appelhekerin" (Hökerei), Mutter einer Tochter u.a. Kinder, und Abell Beegmanßhatten schon Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war. | Die Paleschke war Frau von Hans Bock und einer "Appelhekerin" (Hökerei), Mutter einer Tochter u.a. Kinder, und Abell Beegmanßhatten schon Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war. | ||
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Der Teufel sprach aus ihr: "Mein Mutterchen, die Palschke hat mich hirin gewießen, welcher Deiner Tochter ein Apffel gegeben, darin sie mir leibhafftig mit in sich gefreßen, und werdt ich hier nicht eher außweichen, biß sie ehr Lohn empfangen undt gebrant ist." | Der Teufel sprach aus ihr: "Mein Mutterchen, die Palschke hat mich hirin gewießen, welcher Deiner Tochter ein Apffel gegeben, darin sie mir leibhafftig mit in sich gefreßen, und werdt ich hier nicht eher außweichen, biß sie ehr Lohn empfangen undt gebrant ist." | ||
Laut Abell Beegmanß war die Palschke als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden. | Laut Abell Beegmanß war die Palschke als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden. | ||
Der Rat der Stadt Kiel berichtet den Landesherrn, dass diese Beschuldigung falsch war: Die Palschke sei neulich verstarb, und ehrlich begraben worden. Dagegen sei die Abell Beegmanß übelbeleumdetund einen unzüchtigen Lebenswandel geführt, weshalb sie aus der Stadt gewiesen werden sollte. | Der Rat der Stadt Kiel berichtet den Landesherrn, dass diese Beschuldigung falsch war: Die Palschke sei neulich verstarb, und ehrlich begraben worden. Dagegen sei die Abell Beegmanß übelbeleumdetund einen unzüchtigen Lebenswandel geführt, weshalb sie aus der Stadt gewiesen werden sollte. | ||
**'''Margrete Brunß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen''' | |||
**'''Margrete Brunß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen''' | |||
Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der [[Fischerstraße]] wurde auch von Abell Beegmanß in deren Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht der Hexerei beschuldigt und soll laut Abell Beegmanß als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden sein.<br> | Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der [[Fischerstraße]] wurde auch von Abell Beegmanß in deren Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht der Hexerei beschuldigt und soll laut Abell Beegmanß als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden sein.<br> | ||
Außerdem wurde sie von Marie Beegmanß, der Tochter der Abell, als Hexe beschimpft. | Außerdem wurde sie von Marie Beegmanß, der Tochter der Abell, als Hexe beschimpft. | ||
Gegen die Braunsche scheint weder vom Kieler Rat noch vom Herzog etwas unternommen worden zu sein. | Gegen die Braunsche scheint weder vom Kieler Rat noch vom Herzog etwas unternommen worden zu sein. | ||
**'''Marie Beegmanß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen''' | **'''Marie Beegmanß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen''' | ||
Der Herzog, dem Abel Beegmanß angezeigt wurde, dass ihre Tochter Marie durch die Paleschke vom Teufel besessen war. ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche vorluden.<br> | Der Herzog, dem Abel Beegmanß angezeigt wurde, dass ihre Tochter Marie durch die Paleschke vom Teufel besessen war. ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche vorluden.<br> | ||
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Deshalb erhielten die Gerichtsdiener den Auftrag über das Befinden der Marie zu berichten. Marie benahm sich "ungebührlich" und rollte mit den Augen, eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich und verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie | Deshalb erhielten die Gerichtsdiener den Auftrag über das Befinden der Marie zu berichten. Marie benahm sich "ungebührlich" und rollte mit den Augen, eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich und verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie | ||
Margret Brunß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.<br> | Margret Brunß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.<br> | ||
Die unvollständig erhaltene Akten | Die unvollständig erhaltene Akten gebem keine Auskunft, ob die Kommission Marie Bergmannß für besessen hielt. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758) | ||
* '''1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt''' | * '''1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt''' | ||
Dorothea (Teke) Busch(en), sonst Westphalen genannt, "... hatte bereits in ihren jungen Jahren, da sie kaum die Garben binden konnte, von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt, darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, versprochen worden. Er war ihr auch auf dem Stamperfelde" in ledernen Kleidern erschienen. Dort hatte sie dreimal dem christlichen Glauben abgeschworen und mit dem Satan einen Bund geschlossen. Von ihm erhielt sie eine Rute "zur Beleidigung der Menschen", d.h. hiermit konnte sie | Dorothea (Teke) Busch(en), sonst Westphalen genannt, "... hatte bereits in ihren jungen Jahren, da sie kaum die Garben binden konnte, von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt, darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, versprochen worden. Er war ihr auch auf dem Stamperfelde" in ledernen Kleidern erschienen. Dort hatte sie dreimal dem christlichen Glauben abgeschworen und mit dem Satan einen Bund geschlossen. Von ihm erhielt sie eine Rute "zur Beleidigung der Menschen", d.h. hiermit konnte sie | ||
Schadenszauber verüben. Dem Sohn des Denunzianten hatte sie etwas angetan. Der Frau Rantzowen von Ahrensburg hatte sie etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Durch Pulver und andere Mittel schadete sie Kindern und verleitete sie zum Teufelspakt. | Schadenszauber verüben. Dem Sohn des Denunzianten hatte sie etwas angetan. Der Frau Rantzowen von Ahrensburg hatte sie etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Durch Pulver und andere Mittel schadete sie Kindern und verleitete sie zum Teufelspakt. | ||
Sie sollte ein Kind zu Ottendorf ermordet haben. Deswegen wurden beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen Erkundigungen eingezogen, die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit". Sie war vom Teufel stigmatisiert worden." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)<ref>Siehe auch [http://www.einmetjennahmenspreetzen.de/wordpress/teke-busch/ '''Ein Metjen nahmens Preetzen''' ''Ein Film von Gerald Koll'' Historisches-Personen: Teke Busch]</ref> | Sie sollte ein Kind zu Ottendorf ermordet haben. Deswegen wurden beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen Erkundigungen eingezogen, die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit". Sie war vom Teufel stigmatisiert worden." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)<ref>Siehe auch [http://www.einmetjennahmenspreetzen.de/wordpress/teke-busch/ '''Ein Metjen nahmens Preetzen''' ''Ein Film von Gerald Koll'' Historisches-Personen: Teke Busch]</ref> | ||
* '''1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt''' | * '''1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt''' | ||
Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, eventuell von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen. | Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, eventuell von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen. | ||
"…In ihrem und ihres Mannes "Keller" soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, dass sie aber aufgrund des zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten "Raden, Wicken und Seegnen", welches sie von einer gewissen Person in ihren jungen Jahren erlernet, wegen der "Abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen" aus der Stadt verwiesen werden sollte.<br> | "…In ihrem und ihres Mannes "Keller" soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, dass sie aber aufgrund des zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten "Raden, Wicken und Seegnen", welches sie von einer gewissen Person in ihren jungen Jahren erlernet, wegen der "Abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen" aus der Stadt verwiesen werden sollte.<br> | ||
Als der Nachrichter | Als der Nachrichter der Stadt Kiel sie aus der Stadt am 25.04.1686 führte, wurde sie auf dem Weg | ||
nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt | nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt | ||
gerichtlich vor." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315 | gerichtlich vor." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315) | ||
* '''Trienke Gieren''' - eventuell identisch mit Anneke Gieren | * '''Trienke Gieren''' - eventuell identisch mit Anneke Gieren | ||
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* '''Anjen Preetze Weiteres Schicksal unbekannt'''<ref>Siehe auch [http://www.einmetjennahmenspreetzen.de/wordpress/anje-preetzen/ '''Ein Metjen nahmens Preetzen''' ''Ein Film von Gerald Koll'' Historisches-Personen: Anje Preetzen]</ref><ref>[http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel] auf der Website [http://www.anton-praetorius.de Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter], abgerufen am 10. Januar 2019</ref> | * '''Anjen Preetze Weiteres Schicksal unbekannt'''<ref>Siehe auch [http://www.einmetjennahmenspreetzen.de/wordpress/anje-preetzen/ '''Ein Metjen nahmens Preetzen''' ''Ein Film von Gerald Koll'' Historisches-Personen: Anje Preetzen]</ref><ref>[http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel] auf der Website [http://www.anton-praetorius.de Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter], abgerufen am 10. Januar 2019</ref> | ||
== | == Prozesskritiker == | ||
Keine Hexenverfolgungsgegner, aber Prozesskritiker waren Ericus Mauritius und sein Kollege im Kieler Spruchkollegium Henricus Michaelis. | |||
Sie erstellten in Schleswig-Holstein Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu Hexenverfahren. | |||
''Ericus Mauritius''<ref>{{WP|Erich_Mauritius|Ericus Mauritius}}</ref> (Erich Moritz, 10. August 1631 in Itzehoe; † 10. September 1691 in Wetzlar) wurde als erster Rechtsprofessor an die gerade gegründete [[Christian-Albrechts-Universität zu Kiel|Kieler Universität]] berufen.<br> | |||
Er hatte an einer süddeutschen Hochschule Thesen zur Hexenverfolgung vorgestellt und nannte das Werk „De denuntiatione sagarum“ d. h. „Von der Besagung der Hexen“.<br> | Er hatte an einer süddeutschen Hochschule Thesen zur Hexenverfolgung vorgestellt und nannte das Werk „De denuntiatione sagarum“ d. h. „Von der Besagung der Hexen“.<br> | ||
Mauritius war zwar ein Befürworter der Hexenverfolgung und -hinrichtungen und stellte die Existenz von Hexen grundsätzlich nicht in Frage, aber der Hauptaugenmerk des Juristen lag auf dem rechtlichen Bereich:<br> | Mauritius war zwar ein Befürworter der Hexenverfolgung und -hinrichtungen und stellte die Existenz von Hexen grundsätzlich nicht in Frage, aber der Hauptaugenmerk des Juristen lag auf dem rechtlichen Bereich:<br> | ||
er forderte die Einhaltung von Prozessvorschriften auch im Hexenverfahren, den „processus ordinarius“ , d. h. Prozesse ohne Sondergerichtsbarkeit und kein Ausnahmerecht bei der Verfolgung. | er forderte die Einhaltung von Prozessvorschriften auch im Hexenverfahren, den „processus ordinarius“ , d. h. Prozesse ohne Sondergerichtsbarkeit und kein Ausnahmerecht bei der Verfolgung. | ||
Er verwarf die klassisch geltenden Indizien für Hexerei wie z. | Er verwarf die klassisch geltenden Indizien für Hexerei wie z.B. die sogenannte Wasserprobe, und die typischen Belastungsmerkmalen wie die angeblich entlarvende Tränenlosigkeit unter Folter oder das Hexenmal. Er warf sogar Richtern, die derartige Hexenprüfungen anordneten, Gotteslästerung vor, u. a. weil sie auch Unschuldige gefährden.<br> | ||
Durch seine mäßigenden Argumente beeinflusste er die damaligen Diskussion in nicht unbeträchtlichem Maße.<br> | Durch seine mäßigenden Argumente beeinflusste er die damaligen Diskussion in nicht unbeträchtlichem Maße.<br> | ||
''Henricus (Heinrich) Michaelis''<ref>{{WP|Heinrich_Michaelis|Heinricus Michaelis}}</ref> (* März 1627 in Lübeck; † 13. Januar 1678 ebenda) war von 1665 bis 1668 als Dozent an der Universität in Kiel tätig gewesen. | |||
Auch er lehnte die von lokalen Gerichten oben genannten Indizien der Hexerei ab und er beharrte auf der Befolgung der Prozessregeln, so dass es für Kläger immer schwieriger oder sogar unmöglich wurde, Schadenzauber und die vermeintlichen Teufelsverbindungen juristisch zu beweisen. | Auch er lehnte die von lokalen Gerichten oben genannten Indizien der Hexerei ab und er beharrte auf der Befolgung der Prozessregeln, so dass es für Kläger immer schwieriger oder sogar unmöglich wurde, Schadenzauber und die vermeintlichen Teufelsverbindungen juristisch zu beweisen. | ||
Michaelis verwies in seiner rechtlichen Gedankenführung vorsichtig auf das Werk des Theologen und maßgeblichen Verfolgungsgegners ''Friedrich Spee ''<ref>{{WP|Friedrich_Spee|Friedrich Spee}}</ref> (1591-1635), in dessen Werk die Absurdität von Hexengeständnissen gebrandmarkt worden war.<ref>[https://www.beirat-fuer-geschichte.de/fileadmin/pdf/band_16/Demokratische_Geschichte_Band_16_Essay_2.pdf Rolf Schulte: Widerstand gegen Hexenverfolgung] mit dem Quellen ''Ericus Mauritius: De denuntiatione sagarum, abgedruckt in: Hertius, J.N. (Hg.): Ericus Mauritius Dissertationes et Opuscula, de selectis conscripta, et se orsius antehac diversis locis edita, jam verò explendis eruditorum diuturnis desideriis, Giessen 1724''; ''Henricus Michaelis: Responsorum sive deductorum Juris Kiloniensium aliorumque selectorum Liber, Quorum argumenta in indice praefixo exhibentur, Lubecae 1673''; ''M. Volbehr-Weyl: Professoren und Dozenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665-1933, Kiel 1934 (2.Auflage)''; Eugen Wohlhaupter: Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, in: Geschichte der Rechtsquellen Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zum Jahre 1800, Band 1, Kiel/ Neumünster 1938'' in: Manfred Jessen-Klingenberg et al. (Hrsg.), Demokratische Geschichte Band 16 auf den Website [https://www.beirat-fuer-geschichte.de/ Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e. V.], abgerufen am 09. Januar 2019</ref> | Michaelis verwies in seiner rechtlichen Gedankenführung vorsichtig auf das Werk des Theologen und maßgeblichen Verfolgungsgegners ''Friedrich Spee ''<ref>{{WP|Friedrich_Spee|Friedrich Spee}}</ref> (1591-1635), in dessen Werk die Absurdität von Hexengeständnissen gebrandmarkt worden war.<ref>[https://www.beirat-fuer-geschichte.de/fileadmin/pdf/band_16/Demokratische_Geschichte_Band_16_Essay_2.pdf Rolf Schulte: Widerstand gegen Hexenverfolgung] mit dem Quellen ''Ericus Mauritius: De denuntiatione sagarum, abgedruckt in: Hertius, J.N. (Hg.): Ericus Mauritius Dissertationes et Opuscula, de selectis conscripta, et se orsius antehac diversis locis edita, jam verò explendis eruditorum diuturnis desideriis, Giessen 1724''; ''Henricus Michaelis: Responsorum sive deductorum Juris Kiloniensium aliorumque selectorum Liber, Quorum argumenta in indice praefixo exhibentur, Lubecae 1673''; ''M. Volbehr-Weyl: Professoren und Dozenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665-1933, Kiel 1934 (2.Auflage)''; Eugen Wohlhaupter: Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, in: Geschichte der Rechtsquellen Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zum Jahre 1800, Band 1, Kiel/ Neumünster 1938'' in: Manfred Jessen-Klingenberg et al. (Hrsg.), Demokratische Geschichte Band 16 auf den Website [https://www.beirat-fuer-geschichte.de/ Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e. V.], abgerufen am 09. Januar 2019</ref> | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
<references /> | <references /> | ||
[[Kategorie:Neuzeit]] [[Kategorie:Ereignis]] | [[Kategorie:Neuzeit]] [[Kategorie:Ereignis]] |