Bearbeiten von „Möbel Kraft“
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Dabei favorisiert der Investor das Grundstück zwischen [[Hasseldieksdammer Weg]], [[Westring]], [[A 215]] und [[Olof-Palme-Damm]]. Im sogenannten ''Prüner Schlag'' befand sich seit langer Zeit eine große Kleingartenanlage auf städtischem Grund. Das Vorhaben umfasst neben einer Niederlassung von Möbel Kraft mit ca. 40.000 m² Verkaufsfläche ebenfalls die Errichtung eines Möbeldiscounters „Sconto“ mit ca. 8.000 m² Verkaufsfläche. Die Investitionssumme wird laut der Möbel Kraft AG 40 bis 60 Millionen Euro betragen und dauerhaft 250 bis 300 Arbeitsplätze in Kiel schaffen. Die zu gründende Betriebsgesellschaft des Möbelhauses wird ihren Sitz in Kiel haben und daher ihre Steuern in Kiel zahlen. | Das Unternehmen '''Möbel Kraft''' plant die Ansiedlung eines Möbelmarktzentrums in Kiel. Dabei favorisiert der Investor das Grundstück zwischen [[Hasseldieksdammer Weg]], [[Westring]], [[A 215]] und [[Olof-Palme-Damm]]. Im sogenannten ''Prüner Schlag'' befand sich seit langer Zeit eine große Kleingartenanlage auf städtischem Grund. Das Vorhaben umfasst neben einer Niederlassung von Möbel Kraft mit ca. 40.000 m² Verkaufsfläche ebenfalls die Errichtung eines Möbeldiscounters „Sconto“ mit ca. 8.000 m² Verkaufsfläche. Die Investitionssumme wird laut der Möbel Kraft AG 40 bis 60 Millionen Euro betragen und dauerhaft 250 bis 300 Arbeitsplätze in Kiel schaffen. Die zu gründende Betriebsgesellschaft des Möbelhauses wird ihren Sitz in Kiel haben und daher ihre Steuern in Kiel zahlen. | ||
Auf Beschluss der Kieler Ratsversammlung vom [[29. September]] [[2011]] wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. In der Folge kam es innerhalb der Kieler Bevölkerung zu kontroversen Diskussionen über die Notwendigkeit und den Umfang der geplanten Baumaßnahmen. | Auf Beschluss der Kieler Ratsversammlung vom [[29. September]] [[2011]] wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. In der Folge kam es innerhalb der Kieler Bevölkerung zu kontroversen Diskussionen über die Notwendigkeit und den Umfang der geplanten Baumaßnahmen. | ||
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Anfang Januar 2017 erteilte die Stadtverwaltung die Freigabe für die Entfernung der Gartenlauben und Gehölze vom Baufeld. Die Knick- und Fällarbeiten dürfen aus Naturschutzgründen nur im Winterhalbjahr vorgenommen werden. Die Freimachung des Geländes ist zunächst einmal die Voraussetzung für die Munitions- und Kampfmittelsuche vor dem eigentlichen Baubeginn. | Anfang Januar 2017 erteilte die Stadtverwaltung die Freigabe für die Entfernung der Gartenlauben und Gehölze vom Baufeld. Die Knick- und Fällarbeiten dürfen aus Naturschutzgründen nur im Winterhalbjahr vorgenommen werden. Die Freimachung des Geländes ist zunächst einmal die Voraussetzung für die Munitions- und Kampfmittelsuche vor dem eigentlichen Baubeginn. | ||
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