Kulturdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kiel-Wiki
(Weiterleitung nach Kategorie:Kulturdenkmal erstellt)
(Keine Doppelauszeichnung; Absätze)
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
#WEITERLEITUNG [[:Kategorie:Kulturdenkmal]]
'''Kulturdenkmale''' sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
 
[[Datei:Werftarbeiter Roessler Kiel.jpg|thumb|right|Die Skulptur ''Werftarbeiter'', eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil [[Altstadt]]]]
Das [[Landesamt für Denkmalpflege]] als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit [[1958]] eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.<ref>[https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege auf schleswig-holstein.de]</ref>
 
Die [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Downloads/Denkmallisten/Denkmalliste_Kiel.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel] sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.<ref>{{WP|Liste_der_Kulturdenkmale_in_Kiel|Kulturdenkmale in Kiel}}</ref>
 
== Siehe auch ==
* [[:Kategorie:Kulturdenkmal|Kategorie: Kulturdenkmal]]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie: Kulturdenkmal|!]] [[Kategorie:Baudenkmal|!]] [[Kategorie:Kultur|!]]

Aktuelle Version vom 9. November 2025, 19:09 Uhr

Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Datei:Werftarbeiter Roessler Kiel.jpg
Die Skulptur Werftarbeiter, eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil Altstadt

Das Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit 1958 eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.[1]

Die Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise