Kulturdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kiel-Wiki
(Kats)
(Änderung 50825 von 82.83.105.53 (Diskussion) rückgängig gemacht.)
Markierung: Rückgängigmachung
Zeile 8: Zeile 8:
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />
[[Kategorie: Kulturdenkmal| ]] [[Kategorie:Baudenkmal| ]] [[Kategorie:Kultur| ]]
[[Kategorie: Kulturdenkmal]] [[Kategorie:Baudenkmal]] [[Kategorie:Kultur]]

Version vom 24. September 2020, 17:03 Uhr

Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes:
Die Skulptur "Werftarbeiter", eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil Altstadt

Das Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit 1958 eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.[1]

Die Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.[2]

Einzelnachweise