Kulturdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. September 2020, 08:46 Uhr

Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

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Die Skulptur "Werftarbeiter", eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil Altstadt

Das Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit 1958 eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.[1]

Die Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise