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Letzter Kommentar: 18. Oktober 2021 von M. Hammer-Kruse
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Das eigenhändige Scannen eines Plattencovers hat noch kein eigenes Urheberrecht zur Folge, das zur Veröffentlichung berechtigt. Sowohl der Grafiker als auch der Plattenverlag können hier verletzte Rechte geltend machen. Und das ist in diesem Gewerbe durchaus eine gängige Praxis, die gerne Abmahnungen zur Folge hat. --[[Benutzer:M. Hammer-Kruse|M. Hammer-Kruse]] ([[Benutzer Diskussion:M. Hammer-Kruse|Diskussion]]) 17:40, 18. Okt. 2021 (MET)
Das eigenhändige Scannen eines Plattencovers hat noch kein eigenes Urheberrecht zur Folge, das zur Veröffentlichung berechtigt. Sowohl der Grafiker als auch der Plattenverlag können hier verletzte Rechte geltend machen. Und das ist in diesem Gewerbe durchaus eine gängige Praxis, die gerne Abmahnungen zur Folge hat. --[[Benutzer:M. Hammer-Kruse|M. Hammer-Kruse]] ([[Benutzer Diskussion:M. Hammer-Kruse|Diskussion]]) 17:40, 18. Okt. 2021 (MET)
Dem möchte ich mich gern anschließen - da sollten wir sauber arbeiten und lieber auf ein Cover verzichten solange die Lage nicht geklärt ist. Wenn ein ehemaliges Bandmitglied das aus eigenem Recht hochlädt, wäre das super.

Aktuelle Version vom 19. Oktober 2021, 09:52 Uhr

Das eigenhändige Scannen eines Plattencovers hat noch kein eigenes Urheberrecht zur Folge, das zur Veröffentlichung berechtigt. Sowohl der Grafiker als auch der Plattenverlag können hier verletzte Rechte geltend machen. Und das ist in diesem Gewerbe durchaus eine gängige Praxis, die gerne Abmahnungen zur Folge hat. --M. Hammer-Kruse (Diskussion) 17:40, 18. Okt. 2021 (MET)Beantworten[Beantworten]

Dem möchte ich mich gern anschließen - da sollten wir sauber arbeiten und lieber auf ein Cover verzichten solange die Lage nicht geklärt ist. Wenn ein ehemaliges Bandmitglied das aus eigenem Recht hochlädt, wäre das super.