Bearbeiten von „Fachausschüsse“
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Die derzeit neun ständigen '''Fachausschüsse''' bereiten in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse der [[Ratsversammlung]] vor und treffen endgültige Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Ratsversammlung vorbehalten sind. | Die derzeit neun ständigen '''Fachausschüsse''' bereiten in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse der [[Ratsversammlung]] vor und treffen endgültige Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Ratsversammlung vorbehalten sind. | ||
Sie sind in der Kieler Hauptsatzung mit ihren Aufgaben aufgeführt und nach ihren Vorschriften gemäß der Rechtsverordnungen und Gesetze besetzt. Die meistens Fachausschüsse sind mit 13 stimmberechtigte Mitglieder. Ausnahmen:<br> | Sie sind in der Kieler Hauptsatzung mit ihren Aufgaben aufgeführt und nach ihren Vorschriften gemäß der Rechtsverordnungen und Gesetze besetzt. Die meistens Fachausschüsse sind mit 13 stimmberechtigte Mitglieder. Ausnahmen:<br> | ||
Im Hauptausschuss sind die Mitglieder Ratsfrauen und -herren, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Mitglied ohne Stimmrecht; | Im Hauptausschuss sind die Mitglieder Ratsfrauen und -herren, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Mitglied ohne Stimmrecht; | ||
im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit müssen von den 13 stimmberechtigte Mitglieder mindestens zwei sozial erfahrene Personen im Sinne von § 116 Absatz 1 SGB XII, die nicht Mitglieder der Ratsversammlung, sein; | im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit müssen von den 13 stimmberechtigte Mitglieder mindestens zwei sozial erfahrene Personen im Sinne von § 116 Absatz 1 SGB XII, die nicht Mitglieder der Ratsversammlung, sein; | ||
der Jugendhilfeauschuss hat 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie beratende Mitglieder aufgrund gesetzlicher | der Jugendhilfeauschuss hat 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie beratende Mitglieder aufgrund gesetzlicher | ||
Regelungen und satzungsgemäßer Bestimmungen der Landeshauptstadt Kiel.<ref>§ 8 Ständige Ausschüsse der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel, Abschnitt 8 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel. Siehe unter [https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/ortsrecht_bekanntmachungen/index.php Kieler Ortsrecht] auf kiel.de</ref> | Regelungen und satzungsgemäßer Bestimmungen der Landeshauptstadt Kiel.<ref>§ 8 Ständige Ausschüsse der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel, Abschnitt 8 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel. Siehe unter [https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/ortsrecht_bekanntmachungen/index.php Kieler Ortsrecht] auf kiel.de</ref> |