Bearbeiten von „Fachausschüsse

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Die derzeit neun ständigen '''Fachausschüsse''' bereiten in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse der [[Ratsversammlung]] vor und treffen endgültige Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Ratsversammlung vorbehalten sind.
Die derzeit neun ständigen '''Fachausschüsse''' bereiten in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse der [[Ratsversammlung]] vor und treffen endgültige Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Ratsversammlung vorbehalten sind.


Sie sind in der Kieler Hauptsatzung mit ihren Aufgaben aufgeführt und nach ihren Vorschriften gemäß der Rechtsverordnungen und Gesetze besetzt. Die meistens Fachausschüsse sind mit 13 stimmberechtigte Mitglieder. Ausnahmen:<br>
Sie sind in der Kieler Hauptsatzung mit ihren Aufgaben aufgeführt und nach ihren Vorschriften gemäß der Rechtsverordnungen und Gesetze besetzt. Die meistens Fachausschüsse sind mit 13 stimmberechtigte Mitglieder. Ausnahmen:<br>
Im Hauptausschuss sind die Mitglieder Ratsfrauen und -herren, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Mitglied ohne Stimmrecht;<br>
Im Hauptausschuss sind die Mitglieder Ratsfrauen und -herren, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Mitglied ohne Stimmrecht;
im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit müssen von den 13 stimmberechtigte Mitglieder mindestens zwei sozial erfahrene Personen im Sinne von § 116 Absatz 1 SGB XII, die nicht Mitglieder der Ratsversammlung, sein;<br>
im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit müssen von den 13 stimmberechtigte Mitglieder mindestens zwei sozial erfahrene Personen im Sinne von § 116 Absatz 1 SGB XII, die nicht Mitglieder der Ratsversammlung, sein;
der Jugendhilfeauschuss hat 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie beratende Mitglieder aufgrund gesetzlicher
der Jugendhilfeauschuss hat 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie beratende Mitglieder aufgrund gesetzlicher
Regelungen und satzungsgemäßer Bestimmungen der Landeshauptstadt Kiel.<ref>§ 8 Ständige Ausschüsse der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel, Abschnitt 8 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel. Siehe  unter [https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/ortsrecht_bekanntmachungen/index.php Kieler Ortsrecht] auf kiel.de</ref>
Regelungen und satzungsgemäßer Bestimmungen der Landeshauptstadt Kiel.<ref>§ 8 Ständige Ausschüsse der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel, Abschnitt 8 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel. Siehe  unter [https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/ortsrecht_bekanntmachungen/index.php Kieler Ortsrecht] auf kiel.de</ref>
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