Fahrradstraße

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Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, deren Fahrbahn durch die Verkehrszeichen Beginn der Fahrradstraße (Zeichen 244.1) und das entsprechende Ende-Zeichen (244.2) speziell dem Fahrradverkehr gewidmet ist. Sie kann durch Zusatzschilder für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden.

Mit dem Gebotszeichen 244.1 sind auf Fahrradstraßen eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden:

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Fahrradstraßen in Kiel

In Kiel ist in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Zahl von Fahrradstraßen eingerichtet worden.