Hexenverfolgungen

Aus Kiel-Wiki

Der Höhepunkt der sogenannte Hexenverfolgung und -prozesse in Kiel fand zwischen 1530 und 1676 statt.
Mit 24 Hinrichtungen und mindestens fünf Frauen, deren weitere Schicksale nicht bekannt sind, zählt Kiel damit nicht zur Hochburg der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein.

Das Hexenbild in Schleswig-Holstein

Die ersten Belege für den deutschen Begriff Hexe finden sich in den Frevelbüchern der Stadt Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert. Der Begriff war im Gegensatz zu süddeutschen Regionen über 200 Jahre nach seinem ersten Erscheinen in Schleswig-Holstein nicht gebräuchlich. Ein breites Spektrum von Begriffen bezeichnete bis Mitte des 17. Jahrhunderts vermeintliche magische Tätigkeiten in Schleswig-Holstein. Das am meisten verwendete Wort Zauberin wird erst ab etwa 1640 durch Hexe abgelöst (anscheinend wurde im Prozess gegen Sunde Bohlen 1587 der Straftatbestand „Hexerey“ benutzt, s. u.).
Nach dem sogenannten „gelehrten Hexenbegriff“ waren Hexen als Mitglieder einer weltweiten Verschwörung entlarvt worden, an deren Spitze der Teufel stand. Als deren Ziel wurde unterstellt, die christliche Welt zu schädigen oder gar zerstören zu wollen.[1]
Das protestantische Hexenbild in Anlehnung an Martin Luther sahen die Hexentheoretiker wie der Rendsburger Pastor Samuel Meiger[2] (1532- 1610) im Gegensatz zu zahlreichen katholischen Kollegen in der Verknüpfung von magischer Aggression und weiblichem Geschlecht: Frauen galten für sie als potenzielle Agentinnen des Teufels. 89,0 % der Verfahren in Schleswig-Holstein richteten sich gegen Frauen, im reichsweiten Vergleich erheblich über dem Durchschnitt. In Kiel wurde anscheinend nur ein Mann (Hinrich Busch) hingerichtet.

Dennoch fasste laut Rolf Schulte das Bild des Hexensabbats als kultischem Zentrum des Hexenwesens, als Brutstätte zahlreichen Schadens und kollektiven Hexentreibens in der Elite- und der Volkskultur in Schleswig-Holstein wenig Fuß. Die Tradition des mittelalterlichen Zaubereibegriffs setzte sich in Schleswig-Holstein fort und wurde in der Frühen Neuzeit auf den Teufelsbund und die Teufelsbuhlschaft übertragen.
Nach 1570 war in den Kieler Hexenprozesse auch der Teufelspakt einer der entscheidenden Erkennungsmerkmale für das angeblichen Hexenverbrechen. Vorher stand allein die Ermittlung der Schädigung im Vordergrund.
Doch das Kollektivbild von der Hexerei spielte auf der Seite des Kieler Rates und des Gerichts eine geringe Rolle. Im Vordergrund der Verhören stand nicht die Teilnahme an der kollektiven Tat, sondern der persönliche Schadenszauber.
Entsprechend sind wenige Besagungen, Benennungen anderer Hexe, in den Kieler Prozessakten zu finden. Die Angabe von Komplizen bildete aber die Grundlage für größere Kettenprozesse, Massenprozesse oder auch regelrechte Hexenjagden, die in Kiel sehr selten waren.[3]

Mögliche Ursachen

Die vielfältigen und miteinander abhängigen Ursachen für die gegenüber dem Mittelalter in der Frühen Neuzeit deutlich verstärkte massenhafte Verfolgung in einigen Regionen sind u.a.:
Schwere Krisen zu Beginn der Neuzeit wie die Kleine Eiszeit, eine Periode relativ kühlen Klimas mit Missernten, pandemische Seuchen wie die Pest und verheerende Krieg wie 30jährige Krieg.
Individuelle / familiäre Krisen und persönliche Motive: Materielle Motive bei vielen Denunziationen, aber auch Antipathie oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, besonders, wenn die Denunziationen von privilegierteren Stand waren, und Krankheit. Der kulturelle Hintergrund, u. a. im Späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit de­ge­ne­rie­rten die vorchristlichen Kulte zu abergläubischen Vorstellungen und Riten.[4]

Ökonomischen Krisen und gesellschaftliche Spannungen

Die Klimaverschlechterung mit Missernten war auch in Schleswig-Holstein spürbar. Im Gegensatz zu der süd- wie westdeutschen und österreichischen Hexenverfolgungen kann man nicht folgern, dass die Hexenprozesse in Schleswig-Holstein und die Wetterverschlechterung direkt verknüpft waren: Der Wetterzauber war fast unbekannt, nur in 0,5 % der Prozesse zeigten Kläger eine magische Aggression in Form eines angeblichen Wetterzaubers an. In den Kieler Akten der Hexenprozesse war anscheinend der Wetterzauber kein Tatbestand.

In Schleswig-Holstein muss als einer der wichtigen Gründe für die Hexenprozesse im 17. Jahrhundert unverkennbar die ökonomischen Krise dieser Zeit angenommen werden.[5]
Durch die Klimaverschlechterung nahm das Angebot von landwirtschaftliche Produkte ab, auf die Städte wie Kiel angewiesen waren. Gleichzeitig nahm die Nachfrage zu, auch durch Bevölkerungsvermehrung: die Preise stiegen und die Löhne stagnierten oder fielen sogar. Diese wirtschaftliche Krise setzten sich in einer sozialen Polarisierung um: Gesellschaftliche Randständigkeit entwickelte sich zur breiten sozialen Erscheinung, und die Obrigkeiten gingen gegen diese verarmten Schichten vor, die ständisch nicht mehr integrierbar waren.

Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Krise und Hexenverfolgung könnte in der gespaltenen Bevölkerungsstruktur liegen, in der die traditionellen Solidarbeziehungen und Nachbarschaften nicht mehr funktionieren: In Jahren extrem schwieriger materieller Lagen suchten die Armen verstärkt die Unterstützung in den Nachbarschaften, die jedoch in dieser Mangelsituation es abgelehnt und mit Zorn oder Beschimpfungen reagierten: Die Not in Städten verursachte latente oder offene soziale bzw. zwischenmenschliche Spannungen, setzten sich in Alltagskonflikte um (die in volkstümlicher Sichtweise prinzipiell zuerst dem weiblichen Geschlecht zugeschrieben wurde,) und konnten schließlich in Hexenprozesse münden. Denn kam es innerhalb einen sozialen Geflecht zu unerklärlichen Ereignissen, Krankheiten oder Todesfällen, lag eine bestimmte Erklärung nahe: nach dem Aufkommen und der Verbreitung der neuen Hexenlehre gesuchte auch die Stadteinwohner die Ursache für manche Schädigungen in den okkulten Vergeltungsaktivitäten, die Racheversuche der Zurückgewiesenen.

In diesen gesamten Komplex von ökonomischer Krise und zwischenmenschlichen Spannungen mischte sich nun auch noch eine Obrigkeit mit eigenen Absichten ein.[6]

Es mag sein, dass in Kiel als eine im Vergleich der Handelsstädte Lübeck und Flensburg arme Stadt die Kluft zwischen den Schichten bzw. Ständen geringer und dadurch entstehenden gesellschaftlichen Spannungen kleiner waren, so dass in Kiel weniger die Hexenprozesse stattfanden. In den Kieler Akten ist die gesellschaftlichen Spannungen und Konflikte erkennbar.

Aus den amtlichen Akten

Wortwörtliche Zitate der Quellen zitiert nach Hartmut Hegeler, Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel

  • Kuneke Brokers wurde 1530 vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Der Schmied Peter Bock bezichtigte Kuneke Brokers, dass sie seiner Frau und seiner Tochter Krankheit und Unglück gebracht hat: "Dat ( = Schadenszauber) dede sey dar umme, dat Peter Bock (Kunekers Ankläger) hade gesecht, dat Kunneke Brokers eme syne dochter Leneken geven myt grinten unde salt." (d.h. sie hätte seiner Tochter die Krätze angezaubert).

Ebenso soll sie Laurens Kiso und seiner Frau Krankheit und Unglück angetan habe, indem sie zusammen mit ihrer Mutter eine Salbe angefertigte und angeblich auf Laurens Kiso und dessen gelben Rock beschmierte, so dass er davon krank, unglücklich und übelbeleumdet wurde.

Lehrmeisterinnen von Kuneke Brokers soll die "ffrawe myt deme enen oge" und ihre Mutter gewesen sein. Ihr Ankläger ließ sie "pinygen" (peinigen, d.h. foltern), sie bekannte "genodiget unde ungenodiget" (genötigt und ungenötig) "ettlike duvelsche kunste" zubereitet, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)

  • Grete Helmiges wurde 1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt

Grete Helmiges war schon früher inhaftiert gewesen und bekannte etliche "stucke", wurde aber begnadigt.
Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen.

Sie soll "duvelsche kunste“ (im diesem Fall Liebeszauber) dem Eggert Dobersen (Daberen) gelehrt haben, "... dey hey solde bruken tusschen sick unde siner ffrawen…, dey nicht stat ffor fromen luden to seggen."

Viele Leute soll sie damit betrogen haben. Selbst im Gefängnis (der "hechte") soll sie Krankheit und Tod bewirkt haben.
Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget". (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85)

  • Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen 1578 zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt

"... allesamt mit dem leidigen Satan einen Bund gemacht und durch Zauberey denen Menschen und Vieh viel Schaden gethan" (Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60.Die Prozessakten fehlen.)

  • Anneke Grevers 1580 vermutlich in Kiel zum Tode verurteilt

Anneke Grevers lebte früher im Dorf Krakery, das zum Gut Pogwisch (das heutige Gut Grünholz) gehörte (Schwansen).

"Sie schwor dem christlichen Glauben ab und ergab sich dem Teufel, "Caiphos" genannt, in Menschengestalt kam er zu ihr. Viele Menschen schädigte sie, sie konnte es aber auch wieder zum Guten wenden." Im Dorf Krakery erlernte sie von Sunde Bohlen und von Johannes Webern, "so ihr Pfaffe gewesen", die Zauberei. (Quelle: Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.)

  • 1587 Sunde Bohlen vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt

Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren, ihr erster Ehemann war Christoffer Dufenheim.
Zu Schleswig waren sie und ihr zweiter Mann Hans Schneider (oder Schnieder) wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft (ausgestrichen = auf der Bürgerliste streichen, aus der Stadt verwiesen) worden.
Wegen "Hexerey", "Wicken" (Wahrsagen), "Rahten" ( = zur Heilung beschwören) und "Segensprechen" (Segen=Zauberbeschwörungsformel) wurde sie verhaftet.

"Item daß sie die Worte, wie man rathen und Segen sprechen sollte, vor 40 oder 50 Jahren von ihren Eltern, auch anderen Weibern, so vor vielen Jahren schon gestorben, gelernet hatte. Sie were itzo hundert und zwei Jahre alt und hette man bey ihren jungen Jahren nichts davon gewusst, daß jemand um solche Raden und Segensprechen were gestrafft oder verbrand worden."

Sie bekannte, ihr Kind, dass sie mit Christoffer Dufenheim gehabt hatte, in Schleswig erstickt zu haben. Ein anderes Kind, dessen Vater ihr jetziger Mann Hans Schnieder war, hatte sie verhungern lassen. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 114f.)

  • Grete Linden 1619 vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt

Grete Linden, Schwester von Anneke Linden, aus dem Amt Kiel, verheiratet, Mutter einer Tochter, wegen bezichtigter Zauberei vom Amtsschreiber zu Kiel gefänglich eingezogen.

"… Sie soll die Zauberei von der inzwischen verstorbenen "Schweinhirtschen" gelernt haben. Als sie sich einmal zusammen mit ihr an der Grenze von Clawes von der Wischen beim Gut Dänisch Nienhof bei dem Bache "Bardenaw" die Füße wusch, gab ihr die "Schweinhirtsche" einen Apfel, von dem Grete wunderlich wurde. Später aßen sie bei der "Holtenauer Brücke" Speck, den die "Schweinhirtsche" bei sich gehabt hatte. Hiermit wurde Grete für den Teufel gewonnen. Sie schwor Gott, ihren Eltern, ihrer Schwester und ihrem Bruder.

Grete war dabei, als die "Schweinhirtsche" den "Geist" in der Holtenauer Au mit einem Ahornbusch stäupte. Schließlich verwandelte sich der Geist in eine Elster.

Den "bösen Geist", Blasius mit Namen, hatten die Schwestern Linden in das Kind von Marien Leistenschneiders Sohn in der Brunswik eingewiesen. Das beklagenswerte Schicksal des Kindes konnte nur Gott bessern.

Zusammen mit der "Schweinhirtschen" hatte sie einen Trunk u.a. aus Essig und Bocksblut für Heinrich Siemßen gebraut, der ihm den Verstand raubte.

Sie verhinderte, dass die "Schweinhirtsche" mit Ancke Wulffes zu Schönwohld einen Jacob toyen das Korn verdarb.

6 Pferde ihres Schwagers hatte sie vor 2 oder 3 Jahren in die Augen gepustet. Sie erblindeten, wurden toll und krepierten. Andere Pferde brachte sie und Grete Horen z.B. im Birkenmoor (Gut Dänisch Nienhof) um, indem sie sie in einem kleinen Teich trieben, in welchen die Hexen ein Kraut geworfen hatten.

Sich selbst und ihrer Schwester tötete sie Schafe.

Anderes Böses verübten die Schwestern mit einem Glas, wenn sie aus ihm in "vierten und fünfften Nahmen Gottes" tranken.

Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

  • Anneke Linden vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt

Schwester von Grete Linden, war wie diese wegen bezichtigter Zauberei gefänglich vom Amtsschreiber eingezogen worden.

"Ihre Schwester sei "gelehrter" gewesen. Ein Jahr vor ihrem Tod hatte die "Schweinehirtsche" ihr die "Kunst" beigebracht "Das die Kunst gewiß wehre", bewies Anneke, als sie ihren eigenen Hund mit einem Stück Weißbrot, das ihr die "Schweinehirtsche" gegeben hatte, tötete. Ein anderes Mal hatte ihr die "Schweinehirtsche" Kraut gebracht, wovon zwei ihrer eigenen Kühe starben.

Zusammen mit ihrer Schwester und dem "Abgott" tötete sie Vieh im Dänischen Wohlde zu Birkenmoor und zu Felm.

Vor 4 Jahren hatte ihre Schwester sie gezwungen, ihr eigenes Pferd durch den "Geist" umzubringen. Ebenfalls durch ihren "bösen Geist" tötete sie zu Schilksee Vieh, zu Pries mußte ein Kalb sein Leben lassen, Pferde waren es zu Uhlenhorst und Scharnhagen.

Dem Kind von Marien Leisterschneiders Sohn jagte sie zusammen mit ihrer Schwester auf dem "Braunschweiger Felde" den bösen Geist ein. Beide sandten auch einem Manne den bösen Geist zu.Er stürzte daraufhin vom Baum und brach sich das Genick.

Die Schwestern konnten auch "das wuten (tollwütig) Thier" heilen - dank eines Horns, das der "Schweinehirtschen" gehörte. Der Besitzer des kranken Viehs brauchte nur Wasser aus dem Horn zu trinken.

Der Herzog ordnete an sie vor ein ordentliches Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

  • 1638 Unbekannte angebliche Hexe vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

(Quelle: Extrakt der Niedergerichtsrechnung vom Jahre 1636, nach Arthur Gloy, Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 62.)

  • 1638 Ancke Krußen Urteil unbekannt

Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der Brunswik, ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu Neuheikendorf.

Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten.

Ancke Krußen wurde von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Engell Emsche besagt, einer verbrannten "Zeüberschen" (vielleicht ein Zauber oder Zauuberspruch).

Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter: " …Sie sey vor etwa 16 Jahren zu der Zeüberschen Engell Emsche in ihrem Haus in Nieheikendorff (Neuheikendorf) gekommen, daselbst sie ihr uff der Dielen gesagett, sie sollte Godt und alle Heiligen vorschweren, welches sie auch gethan. Folgendts sey die Emsche mit ihr in einer Cammer gegangen, aldha ihr Abgodt mit Nahmen Peter, in eines Mannes Gestaldt, schwartz gekleidett mit einem schwarzen Barte, zu ihr gekommen und ihr vorsprochen undt zugesagett, sie solle genuch haben."

Ihr Abgott Peter sei oft bei ihr in menschlicher Gestalt, in Teufelsgestalt mit einem "Kuhefues" und in tierischer Gestalt als schwarze Maus erschienen.

Sie habe auch mit ihm Unzucht getrieben "undt was von ihm kommen, ist kaldt geweßen."

Der Teufel habe sie verleitet, Böses zu tun. Ihrem Bruder habe sie 1 Schaf, 1 Lamm und 1 Kalb umgebracht, ihrem Schwager eine Kuh, Marx Wilden einen Ochsen.

Marx Wildes Frau sollte plötzlich von ihr mit Krankheit verzaubert worden sein.

Engell Emsche will Ancke das Zaubern "in etwes gelehrett" haben, bei der Mutter schloß sie diese "Lehre" ab.

Nach der "Holsten Erkenntnis" sollte das Urteil vor der Exekution an den Herzog eingesandt worden sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt.7, aus Nr. 1758)

  • Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidts, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen, Anneke Gieren und Judit Schölen in der Zeit vor 8. Dezember 1638 bis zum 12. Februar 1639 in Kiel verbrannt

(Quelle: Rechnung des Scharfrichters Wendel Bückel, Kiel, den 30.5.1639, nach Conrad Friedrich Fick, Kleine Mitteilungen aus Kiels Vergangenheit, Kiel 1867, S. 16 f.)

  • Abell Beegmanß vermutlich wegen Verleumdung die Stadt Kiel verwiesen

Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, hatte in einer Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht zwei Kieler Frauen, die Paleschke und Margrete Brunß, der Hexerei beschuldigt. Abell beklagte sich, dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Frauen nicht gerichtlich vorgingen war.

    • Die Palschke 1666 gerichtlich nicht vorgegangen, verstarb und ehrlich begraben

Die Paleschke war Frau von Hans Bock und einer "Appelhekerin" (Hökerei), Mutter einer Tochter u.a. Kinder, und Abell Beegmanßhatten schon Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war. Die Palschke sollte durch eine Apfel angeblich den Teufel in Abells Tochter Marie gewiesen haben. Seitdem wurde Marie vom "bösen Feind" zermartert. Der Teufel sprach aus ihr: "Mein Mutterchen, die Palschke hat mich hirin gewießen, welcher Deiner Tochter ein Apffel gegeben, darin sie mir leibhafftig mit in sich gefreßen, und werdt ich hier nicht eher außweichen, biß sie ehr Lohn empfangen undt gebrant ist." Laut Abell Beegmanß war die Palschke als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden. Der Rat der Stadt Kiel berichtet den Landesherrn, dass diese Beschuldigung falsch war: Die Palschke sei neulich verstarb, und ehrlich begraben worden. Dagegen sei die Abell Beegmanß übelbeleumdetund einen unzüchtigen Lebenswandel geführt, weshalb sie aus der Stadt gewiesen werden sollte.

    • Margrete Brunß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen

Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der Fischerstraße wurde auch von Abell Beegmanß in deren Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht der Hexerei beschuldigt und soll laut Abell Beegmanß als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden sein.
Außerdem wurde sie von Marie Beegmanß, der Tochter der Abell, als Hexe beschimpft. Gegen die Braunsche scheint weder vom Kieler Rat noch vom Herzog etwas unternommen worden zu sein.

    • Marie Beegmanß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen

Der Herzog, dem Abel Beegmanß angezeigt wurde, dass ihre Tochter Marie durch die Paleschke vom Teufel besessen war. ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche vorluden.
Da die Tochter "itzo vom Bösen angefochten wurde", erschien nur die Mutter.
Deshalb erhielten die Gerichtsdiener den Auftrag über das Befinden der Marie zu berichten. Marie benahm sich "ungebührlich" und rollte mit den Augen, eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich und verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie Margret Brunß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.
Die unvollständig erhaltene Akten gebem keine Auskunft, ob die Kommission Marie Bergmannß für besessen hielt. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758)

  • 1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Dorothea (Teke) Busch(en), sonst Westphalen genannt, "... hatte bereits in ihren jungen Jahren, da sie kaum die Garben binden konnte, von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt, darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, versprochen worden. Er war ihr auch auf dem Stamperfelde" in ledernen Kleidern erschienen. Dort hatte sie dreimal dem christlichen Glauben abgeschworen und mit dem Satan einen Bund geschlossen. Von ihm erhielt sie eine Rute "zur Beleidigung der Menschen", d.h. hiermit konnte sie Schadenszauber verüben. Dem Sohn des Denunzianten hatte sie etwas angetan. Der Frau Rantzowen von Ahrensburg hatte sie etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Durch Pulver und andere Mittel schadete sie Kindern und verleitete sie zum Teufelspakt. Sie sollte ein Kind zu Ottendorf ermordet haben. Deswegen wurden beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen Erkundigungen eingezogen, die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit". Sie war vom Teufel stigmatisiert worden." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)[7]

  • 1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt

Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, eventuell von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen. "…In ihrem und ihres Mannes "Keller" soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, dass sie aber aufgrund des zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten "Raden, Wicken und Seegnen", welches sie von einer gewissen Person in ihren jungen Jahren erlernet, wegen der "Abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen" aus der Stadt verwiesen werden sollte.

Als der Nachrichter der Stadt Kiel sie aus der Stadt am 25.04.1686 führte, wurde sie auf dem Weg nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt gerichtlich vor." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315)

  • Trienke Gieren - eventuell identisch mit Anneke Gieren

"… Den 5. Martii ist eine Weibsperson, Trienke Gieren geheißen, Mittags um 12 Uhr aus der Stadt verwiesen und durch den Frohnen bis auf die Grenze am Wolfsbeeck oder Vollradsbeeck gebracht. Sie ist aber ohnweit davon an jener Seiten am Berge von dem nachlauffenden Volcke mit Steinen zu Tode geworffen und hernach von dem Büttel eingescharrt worden."
Den Grund ihres Vergehens gibt Asmus Bremer nicht an. Die Anklage der Zauberei und die Steinigung erinnern an Trineken Hasen. Eine Anneke Gieren wurde 1638 als Hexe verbrannt. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 314)

  • Trinke Preetzen 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt

Trinke Preetzen wohnte in Kiel in einem Keller in der Flämischen Straße. Sie wurde von ihrer Stieftochter Anjen (Anje, Anja) Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk als Magd im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, sie sollte gottlose Sachen verübt haben. Eine Abordnung des Kieler Rates war wegen der Beschuldigungen in Bülk gewesen.

Trinkes Lehrmeister sollten ihr Vater Hinrich Busch und Teke Busch(en) gewesen sein, die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte. "… Von Gott wandte sie sich ab und schloß sich Satan als ihren Abgott "Cupidum" genannt, an. Er erschien bei ihr als ein schwarzer Hund. Mit ihm hatte sie verschiedentlich gebuhlet und Unzucht getrieben, daraus Würm hervorgebracht. Sie mißbrauchte Oblaten beim Abendmahl. Am Hexentanz hatte sie mehrmals teilgenommen. Sie verleitete Anjen Preetzen, ihre Stieftochter und auch ihre eigenen unmündigen Kinder zu Gotteslästereien." Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte, dass ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, wohnhaft in Kiel in der , in ihrem Keller gottlose Sachen verübt habe. Ihr Lehrmeister sollen ihr Vater Hinrich Busch, ein Schütter (=Feldhüter), und Teke Buschen gewesen sein, die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )[8]

  • Hinrich Busch 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt

Hinrich Busch, ein Schütter (Feld-, Viehhüter) wurde von seiner Tochter Trinke Preetzen besagt. Am Leib hatte er ein Mal(Stigma), herrührend vom Teufelspakt. Dieses Mal ist von gerichtswegen untersucht worden, "…dasselbe auch mit Anstickungh der Nadel probiret und befunden worden, daß er keine Schmertzen empfunden, noch Blut daraus gegangen." Sein Lehrmeister war "… Daß er seinem Erinnern und Bedünken nach albereit eine geraume, und zwahr nach der keyserlichen Kriegszeit durch einen unbekanndten Man nahmens Joachim, in der zu der Hexerey verführet worden, der auch mit dem Satan, so sich Splittohr geheisen, in Mannesgestalt auff dem Bruhnsrade zu ihm gekomme… und zum Bund verführt, mit demselben gebuhlet, Saet und Pulver von ihm empfangen, dadürch er Menschen und Vieh beschediget und umbgebracht." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 689 f. )[9]

  • Anjen Preetze Weiteres Schicksal unbekannt[10][11]

Prozesskritiker

Keine Hexenverfolgungsgegner, aber Prozesskritiker waren Ericus Mauritius und sein Kollege im Kieler Spruchkollegium Henricus Michaelis. Sie erstellten in Schleswig-Holstein Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu Hexenverfahren.

Ericus Mauritius[12] (Erich Moritz, 10. August 1631 in Itzehoe; † 10. September 1691 in Wetzlar) wurde als erster Rechtsprofessor an die gerade gegründete Kieler Universität berufen.
Er hatte an einer süddeutschen Hochschule Thesen zur Hexenverfolgung vorgestellt und nannte das Werk „De denuntiatione sagarum“ d. h. „Von der Besagung der Hexen“.
Mauritius war zwar ein Befürworter der Hexenverfolgung und -hinrichtungen und stellte die Existenz von Hexen grundsätzlich nicht in Frage, aber der Hauptaugenmerk des Juristen lag auf dem rechtlichen Bereich:
er forderte die Einhaltung von Prozessvorschriften auch im Hexenverfahren, den „processus ordinarius“ , d. h. Prozesse ohne Sondergerichtsbarkeit und kein Ausnahmerecht bei der Verfolgung. Er verwarf die klassisch geltenden Indizien für Hexerei wie z.B. die sogenannte Wasserprobe, und die typischen Belastungsmerkmalen wie die angeblich entlarvende Tränenlosigkeit unter Folter oder das Hexenmal. Er warf sogar Richtern, die derartige Hexenprüfungen anordneten, Gotteslästerung vor, u. a. weil sie auch Unschuldige gefährden.
Durch seine mäßigenden Argumente beeinflusste er die damaligen Diskussion in nicht unbeträchtlichem Maße.

Henricus (Heinrich) Michaelis[13] (* März 1627 in Lübeck; † 13. Januar 1678 ebenda) war von 1665 bis 1668 als Dozent an der Universität in Kiel tätig gewesen. Auch er lehnte die von lokalen Gerichten oben genannten Indizien der Hexerei ab und er beharrte auf der Befolgung der Prozessregeln, so dass es für Kläger immer schwieriger oder sogar unmöglich wurde, Schadenzauber und die vermeintlichen Teufelsverbindungen juristisch zu beweisen. Michaelis verwies in seiner rechtlichen Gedankenführung vorsichtig auf das Werk des Theologen und maßgeblichen Verfolgungsgegners Friedrich Spee [14] (1591-1635), in dessen Werk die Absurdität von Hexengeständnissen gebrandmarkt worden war.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Einzelnachweise

  1. Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein auf der Website der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 09. Januar 2019
  2. Wikipedia: „Samuel Meiger“
  3. Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft, abgerufen am 09. Januar 2019. Wikipedia: „Hexenverfolgungen“
  4. Wikipedia: „Ursachen der Hexenverfolgung“
  5. Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein auf der Website der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 09. Januar 2019
  6. Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft, abgerufen am 09. Januar 2019. Wikipedia: „Hexenverfolgungen“
  7. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Teke Busch
  8. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Trinke Preetzen
  9. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Hinrich Busch
  10. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Anje Preetzen
  11. Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel auf der Website Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter, abgerufen am 10. Januar 2019
  12. Wikipedia: „Ericus Mauritius“
  13. Wikipedia: „Heinricus Michaelis“
  14. Wikipedia: „Friedrich Spee“