Kommunalwahl 1933

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Am 12. März 1933 fanden sowohl die Wahlen zum preußischen Provinzallandtag Schleswig-Holstein als auch die Kieler Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen, die bereits im Zeichen der Machtergreifung der Nationalsozialisten standen, handelte es sich um die letzten freien Wahlen vor der nationalsozialistischen Diktatur.

Vorgeschichte der Wahlen

Bereits eine Woche zuvor, am 5. März hatten die letzten freien Reichstagswahlen stattgefunden. Bei diesen hatte die NSDAP in Kiel die absolute Mehrheit mit 47,8 % der Stimmen knapp verfehlt.

In der Folge hatte die NSDAP vollendete Tatsachen geschaffen. Am Freitag vor der Kommunalwahl hatte sie den gewählten Bürgermeister Emil Lueken, der erst im Vorjahr für weitere 12 Jahre im Amt bestätigt worden war, durch den Regierungspräsidenten in Schleswig beurlauben lassen. Am Folgetag hatten SA und SS das Kieler Rathaus besetzt und der Kreisleiter der Kieler NSDAP, Walter Behrens, hatte die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters an sich gezogen.

Überdies war in der Nacht vor der Kommunalwahl der sozialdemokratische Stadtverordnete Wilhelm Spiegel in seinem Haus ermordet worden. Obwohl alles darauf hindeutete, dass diese Tat aus den Reihen der SA und/oder der SS verübt worden war, wurde dieser Mord nie aufgeklärt.

Wahlergebnisse

Bei den Kommunalwahlen fiel die NSDAP gegenüber den Reichstagswahlen sogar etwas zurück. Die Wahlergebnisse im Einzelnen:

Partei Stimmenanteil Sitze Anmerkungen
NSDAP 44,8 % 28
Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 8,8 % 5
Nationale Einheitsliste 1,7 % 3 in Holtenau, Friedrichsort und Pries
SPD 28 % 20
KPD 7,6 % 4
Volkswohl 7,2 % 4 Partei der Mieter, Siedler und Bodenreformer

Damit hatten die Nationalsozialisten erneut die absolute Mehrheit verfehlt. Gemeinsam mit der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot und der Nationale Einheitsliste besaß der Nationale Block jedoch eine Mehrheit von 36 der 64 Sitze.

Entwicklung nach den Kommunalwahlen

Das vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 erklärte die Sitzzuteilung für die KPD für unwirksam. Am 23. Juni 1933 wurde durch Erlass des preußischen Innenministers die SPD für staats- und verfassungsfeindlich erklärt und verlor dadurch ihre Sitze. Damit besaß die NSDAP in der Stadtverordnetenversammlung die absolute Mehrheit. Aber schon davor war die Ausübung des Mandats für die Stadtverordneten der SPD nur mit starken Einschränkungen möglich gewesen.

So war bereits am 28. April 1933 der bis dahin kommissarisch tätige Walter Behrens von der Stadtverordnetenversammlung per Akklamation zum Oberbürgermeister gewählt und vom preußischen Innenminister bestätigt worden. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 machte dann die NSDAP zur einzigen legalen Partei und das preußische Gemeindverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 entzog der Kieler Stadtvertretung zum Jahresende die Beschlussrechte.

Damit war binnen neun Monaten das Führerprinzip des NS-Staates in der Stadtverwaltung umgesetzt worden.