Bearbeiten von „Kreis Kiel

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[[Datei:Kreis Kiel 1905.jpg|mini|Kreis Kiel. Ausschnitt aus der Karte ''Provinz Schleswig-Holstein'', 1905]]
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Der '''Kreis Kiel''' war eine historische kommunale Verwaltungseinheit, entstanden 1867 mit der Einführung des preußischen Rechts. Die Stadt Kiel und die landesherrlichen [[Amt Kiel|Ämter Kiel, Kronshagen, Bordesholm]] und Neumünster wurden unter neuer Grenzziehung zum Kreis Kiel zusammengefasst.
Der '''Kreis Kiel''' war eine historische kommunale Verwaltungseinheit, entstanden 1867 mit der Einführung des preußischen Rechts. Die Stadt Kiel und die landesherrlichen [[Amt Kiel|Ämtern Kiel, Kronshagen, Bordesholm]] und Neumünster wurden unter neuer Grenzziehung gebildet.<br>
1883 wurde der Kreis Kiel geteilt in den ''Stadtkreis Kiel'' und den ''Landkreis Kiel''.<ref>{{WP|Kreis_(Gebiet)|Kreis (Gebiet)}}</ref><br>
Rechte und Pflichten als Mitglied im Kreis Kiel kann man (wenn auch etwas ungenauer) als Kieler Stadtverwaltung betrachten.<br>


1883 wurde der Kreis in den ''Stadtkreis Kiel'' (ab 23. Mai 1949 ''Kreisfreie Stadt Kiel'') und den ''Landkreis Kiel'' aufgeteilt.<ref>{{WP|Kreis_(Gebiet)|Kreis (Gebiet)}}</ref><br>
Nach dem [[Schlachten und Kriege#Nationalkriege ab 1848|Deutschen Krieg]] musste Österreich 1866 auf seine Ansprüche in Schleswig und Holstein verzichten, und Preußen annektierte die Herzogtümer.<br>
Es entstand die Provinz Schleswig-Holstein und Kiel war zunächst Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel.<br>
Der ''Regierungsbezirk Holstein'' wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1868 in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert, faktisch die ganze Provinz Schleswig-Holstein.<br>


Nach dem [[Schlachten und Kriege#Nationalkriege ab 1848|Deutschen Krieg]] musste Österreich 1866 auf seine Ansprüche in Schleswig und Holstein verzichten, und Preußen annektierte die Herzogtümer.
Verwaltungsmäßig war die ''Provinz Schleswig-Holstein'' in Kreisen als ''Gemeindeverband'' und als ''Gebietskörperschaft'' gegliedert.<br>
Die Kreisreform war einer der tiefgreifendsten Angriffe auf Adelsprivilegien. Die Kreise wurden anfangs direkt in die staatliche Kontrolle eingebunden, aber an ihre Spitze standen nicht mehr Adelige, sondern ernannte Kreisdirektoren mit weitreichenden Vollmachten. Als Vertreter der Bevölkerung kamen sechs Kreisdeputierte hinzu. Die Patrimonialgerichte des Adels auf den [[Adliges Gut|adligen Güter]] wurden durch die staatliche Gerichtsverwaltung ersetzt. Auch die polizeilichen Rechte der Gutsherren wurden durch Einführung der Gendarmerie eingeschränkt. Die Gutsbesitzer blieben aber weiterhin eine „Obrigkeit der untersten Verwaltungsebene“ wie ein Bürgermeiste und der Gutsbezirke war kreisangehörig bis zur Auflösung 1928.<ref>{{WP|Preußische_Reformen#Staats-_und_Verwaltungsreformen|Preußische Staats- und Verwaltungsreformen}}. {{WP|Adliges_Gut|Adliges Gut}}</ref><br>


Es entstand die ''Provinz Schleswig-Holstein'' und Kiel war zunächst Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz, ab 1879 war es Schleswig und ab 1917 erneut Kiel.
In der „''Verzeichniß der Kreise in der Provinz Schleswig-Holstein''“  bildete sich der Kreis Kiel „… ''aus der Stadt Kiel; dem Amte Bordesholm exkl. Sachsenbande; den Ämtern Cronshagen, Kiel und Neumünster; der klösterlich Itzehoer Vogtei Meimerstorf; den Gütern Bothkamp, Blockshagen, Klein-Nordsee, Neu-Nordsee, Marutendorf, Hohenschulen, Quarnbeck, Schwartenbeck; Projenstorf, Schrevenborn, Oppendorf, Schönhorst und dem Gehöft Overndorf;''“<ref>[http://www.verfassungen.de/sh/kreisordnung1867.htm Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holsteinvom 22. September 1867]</ref><br>
Der Sitz des Landrats war die ''Kreisstadt Kiel''.<br>


Der ''Regierungsbezirk Holstein'' wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1868 in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert, faktisch umfasste dieser damit die ganze Provinz Schleswig-Holstein.
Die Stadt war berechtigt zur Teilnahme an der Verwaltung und Vertretung des Kreises und zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten des Kreises.<br>
Sie war verpflichtet, unbesoldete Ämter in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises zu übernehmen (u. a. Kreisbehörden, Kreisstand, Kreisversammlung) und zur Befriedigung der Bedürfnisse des Kreises Abgaben aufzubringen. Diese Kreisabgaben (heute Kreisumlage genannt) wurde auf Grundlage der Steuerkraft der Stadt Kiel erhoben.<br>
Zweck des Kreises war wie heute die Leistungsunterschiede der kreisangehörige Gemeinden auszugleichen und Leistungen übernehmen, die eine Gemeinde nicht aus eigener Kraft erfüllen können.<ref>[http://www.verfassungen.de/sh/kreisordnung1867.htm Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holsteinvom 22. September 1867]; [http://www.verfassungen.de/sh/kreisordnung1888.htm Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. Mai 1888]. {{WP|Landkreis|Landkreis}}. {{WP|Kreisreformen_in_Preußen#Schleswig-Holstein|Kreisreformen in den Provinz Schleswig-Holstein}}; {{WP|Provinz_Schleswig-Holstein#Landesteil_Holstein|Provinz Schleswig-Holstein -Landesteil Holstein}}</ref><br>


Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Kreise gegliedert, die als ''Gemeindeverband'' selber ''Gebietskörperschaften'' darstellen.
Mit dem rasanten Wachstum der Stadt kam es zu Interessenkonflikten zwischen den Kreis Kiel und der Stadt Kiel und am [[14. November]] [[1883]] schied die Stadt Kiel aus dem Kreis Kiel aus.<br>
 
Die preußische Kreisreform war einer der tiefgreifendsten Angriffe auf die Adelsprivilegien. Die Kreise wurden anfangs direkt in die staatliche Kontrolle eingebunden, aber an ihrer Spitze standen nicht mehr nur Adelige, sondern ernannte Landräte (vormals Kreisdirektoren) mit weitreichenden Vollmachten. Als Vertreter der Bevölkerung kamen sechs Kreisdeputierte hinzu. Die Patrimonialgerichte des Adels auf den [[Adliges Gut|adligen Gütern]] wurden durch die staatliche Gerichtsverwaltung ersetzt und die polizeilichen Rechte der Gutsherren wurden durch Einführung der Gendarmerie eingeschränkt. Die Gutsbesitzer blieben aber weiterhin eine „Obrigkeit der untersten Verwaltungsebene“, vergleichbar den Bürgermeistern und ihre Gutsbezirke waren kreisangehörig, bis sie 1928 aufgelöst wurden.<ref>{{WP|Preußische_Reformen#Staats-_und_Verwaltungsreformen|Preußische Staats- und  Verwaltungsreformen}} {{WP|Adliges_Gut|Adliges Gut}}</ref>
 
Nach dem „''Verzeichniß der Kreise in der Provinz Schleswig-Holstein''“  bildete sich der Kreis Kiel „… ''aus der Stadt Kiel; dem Amte Bordesholm exkl. Sachsenbande; den Ämtern Cronshagen, Kiel und Neumünster; der klösterlich Itzehoer Vogtei Meimerstorf; den Gütern Bothkamp, Blockshagen, Klein-Nordsee, Neu-Nordsee, Marutendorf, Hohenschulen, Quarnbeck, Schwartenbeck; Projenstorf, Schrevenborn, Oppendorf, Schönhorst und dem Gehöft Overndorf'';“<ref>[http://www.verfassungen.de/sh/kreisordnung1867.htm Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holsteinvom 22. September 1867]</ref> Sitz des Landrats war die ''Kreisstadt Kiel''.
 
Die Stadt war berechtigt zur Teilnahme an der Verwaltung und Vertretung des Kreises und zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten des Kreises. Sie war verpflichtet, unbesoldete Ämter in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises zu übernehmen (u.&nbsp;a. Kreisbehörden, Kreisstand, Kreisversammlung) und zur Befriedigung der Bedürfnisse des Kreises Abgaben aufzubringen. Diese Kreisabgaben (heute Kreisumlage genannt) wurde auf Grundlage der Steuerkraft der Stadt Kiel erhoben.
 
Zweck des Kreises war wie heute die Leistungsunterschiede der kreisangehörigen Gemeinden auszugleichen und Leistungen übernehmen, die eine Gemeinde nicht aus eigener Kraft erfüllen kann.<ref>[http://www.verfassungen.de/sh/kreisordnung1867.htm Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holsteinvom 22. September 1867]; [http://www.verfassungen.de/sh/kreisordnung1888.htm Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. Mai 1888]. {{WP|Landkreis|Landkreis}}. {{WP|Kreisreformen_in_Preußen#Schleswig-Holstein|Kreisreformen in den Provinz Schleswig-Holstein}}; {{WP|Provinz_Schleswig-Holstein#Landesteil_Holstein|Provinz Schleswig-Holstein -Landesteil Holstein}}</ref>
 
Mit dem rasanten Wachstum der Stadt kam es zu Interessenkonflikten zwischen den Kreis Kiel und der Stadt Kiel, so dass die Stadt Kiel am [[14. November]] [[1883]] aus dem Kreis Kiel ausschied.


== Landkreis Kiel / Kreis Bordesholm ==
== Landkreis Kiel / Kreis Bordesholm ==
Der neue Sitz mit dem Landratsamt des Kreises wurde der vormalige Amtssitz Bordesholm.  
Der neue Sitz mit dem Landratsamt des Kreises wurde der vormalige Amtsitz Bordesholm.  
Der Kreis Kiel wurde umbenannt in ''Landkreis Kiel'' (von 1883 bis 1907), da er zu jenen Kreisen gehörte, bei denen die Kreisstadt aus dem Kreisverband ausschied und/oder kreisfrei war (einen eigenen Stadtkreis bildete).  
Der Kreis Kiel wurde umbenannt in ''Landkreis Kiel'' (von 1883 bis 1907), da er zu jenen Kreisen gehörte, bei denen die Kreisstadt aus dem Kreisverband ausschied und / oder kreisfrei war (einen eigenen Stadtkreis bildete).  
1907 wurde der Landkreis umbenannt in ''Kreis Bordesholm'' (bis 1932).
1907 wurde der Landkreis umbenannt in ''Kreis Bordesholm'' (bis 1932).


Der Kreis gab nach 1883 Gebietsteile an die Stadt Kiel ab: 1893 die Gemeinde [[Wik]], 1910 die Gemeinden [[Gaarden]], [[Hassee]] [[Hasseldieksdamm]] und [[Wellingdorf]] und 1924 die Gemeinde [[Neumühlen-Dietrichsdorf]].
Der Kreis gab nach 1883 Gebietsteile nach die Stadt Kiel ab: 1893 die Gemeinde [[Wik]], 1910 die Gemeinden [[Gaarden]], [[Hassee]] [[Hasseldieksdamm]] und [[Wellingdorf]] und 1924 die Gemeinden [[Neumühlen-Dietrichsdorf]].<br>


1929 wurden im Kreis Bordesholm entsprechend der Gebietsreform im übrigen Freistaat Preußen die Gutsbezirke aufgelöst und den benachbarten Landgemeinden zugeteilt. Mit der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 wurde der Kreis Bordesholm aufgelöst und seine Gemeinden auf die Kreise Plön, Rendsburg und Segeberg aufgeteilt.<ref>{{WP|Kreis_Bordesholm|Kreis Bordesholm}}</ref>
1929 wurde im Kreis Bordesholm entsprechend der Gebietsreform im übrigen Freistaat Preußen Gutsbezirke aufgelöst und den benachbarten Landgemeinden zugeteilt.<br>
Mit der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 wurde der Kreis Bordesholm aufgelöst und seine Gemeinden auf die Kreise Plön, Rendsburg und Segeberg aufgeteilt.<ref>{{WP|Kreis_Bordesholm|Kreis Bordesholm}}</ref>


== Stadtkreis Kiel / Kreisfreie Stadt Kiel ==  
== Stadtkreis Kiel / Kreisfreie Stadt Kiel ==  
Durch den Wirtschaftsaufschwung und das Einwohnerwachstum der Städte infolge der Industrialisierung wurde eine Neugliederung der Kreise und die Bildung von Immediatstädten (Städte, die keinem Kreis angehören) erforderlich. Ab 1875 war dafür generell eine Einwohnerzahl von mehr als 30&nbsp;000 Voraussetzung, was die Stadt Kiel bereits mit am 1. Dezember 1875 mit 37&nbsp;246 Einwohnern erreicht hatte.
Durch das starke Wachstum der Städte infolge der Industrialisierung wurde eine Neugliederung der Kreise und der Bildung von Immediatstädten erforderlich. Ab 1875 war generell eine Einwohnerzahl von mehr als 30.000 Voraussetzung für die Bildung von Immediatstädten, die die Stadt Kiel bereits mit 37.246 (1. Dezember 1875) erreicht hatte.
 
Jedoch schied die Stadt Kiel aus dem Kreis Kiel erst 1883 aus und wurde eine ''Immediatstadt''(bis zum 31. März 1887), dann ''Stadtkreis Kiel'' (bis zum 1. Dezember 1938) und wie heute auch die ''kreisfreie Stadt'' Kiel.
Kiel schied jedoch erst 1883 aus dem Kreis Kiel aus und wurde damit eine ''Immediatstadt''(bis zum 31. März 1887), dann zum ''Stadtkreis Kiel'' (bis zum 1. Dezember 1938) und schließlich wie auch heute noch die ''Kreisfreie Stadt'' Kiel.
Sie hatte und hat heute als Gemeinde genügend EinwohnerInnen und Verwaltungskraft, um sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Kreises zu übernehmen.<ref>{{WP|Kreisfreie_Stadt|Kreisfreie Stadt}}</ref>  
 
Kiel hatte und hat auch heute als Gemeinde genügend EinwohnerInnen und Verwaltungskraft, um sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Kreises zu übernehmen.<ref>{{WP|Kreisfreie_Stadt|Kreisfreie Stadt}}</ref>  


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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