Bearbeiten von „Magistrat“
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Mit der Gründung der Stadt [[Kiel]] und mit der Verleihung des | Mit der Gründung der Stadt [[Kiel]] und mit der Verleihung des Lübischen Rechts 1242 war die Einsetzung eines Rates verbunden. Dieser bildete zusammen mit dem Bürgermeister als Magistrat die Stadtregierung. Der Rat wurde erstmalig 1259 erwähnt und bestand aus 12 Ratmännern, seit dem 16. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und sechs Ratsherren. Sie übten ihr Amt lebenslang und unentgeltlich aus. Der Rat ergänzte sich selbst; ein Wahlrecht für die Bürger der Stadt gab es nicht. | ||
Bürgermeister und Rat hatten allumfassende Kompetenzen. Sie leiteten die politischen Angelegenheiten, die Rechtsprechung, die Kommunalverwaltung einschließlich der Finanzen, erhoben die Steuern und übten die Gesetzgebung aus. Sie hatten auch die Aufsicht über die Zünfte, das Kriegs- und das Bauwesen. Auch die Ausübung der Polizeigewalt gehörte zu den Aufgaben des Rates. Seine Beschlüsse wurden zweimal jährlich, am Petritag (22. Februar) und am Michaelistag (29. September), der Bürgerversammlung bekannt gegeben. | Bürgermeister und Rat hatten allumfassende Kompetenzen. Sie leiteten die politischen Angelegenheiten, die Rechtsprechung, die Kommunalverwaltung einschließlich der Finanzen, erhoben die Steuern und übten die Gesetzgebung aus. Sie hatten auch die Aufsicht über die Zünfte, das Kriegs- und das Bauwesen. Auch die Ausübung der Polizeigewalt gehörte zu den Aufgaben des Rates. Seine Beschlüsse wurden zweimal jährlich, am Petritag (22. Februar) und am Michaelistag (29. September), der Bürgerversammlung bekannt gegeben. |