Bearbeiten von „Wiker Hafenprozess“
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Der '''Wiker Hafenprozess''' (auch ''Kieler Hafenprozess'') war ein zwischen 1899 und 1904 geführter Rechtsstreit der Stadt Kiel | Der '''Wiker Hafenprozess''' (auch ''Kieler Hafenprozess'') war ein zwischen 1899 und 1904 geführter Rechtsstreit zwischen der Stadt Kiel und dem preußischen Marinefiskus sowie demjenigen des Deutschen Reiches um das Eigentum an der Kieler Förde. Die Stadt verlor den Prozess schließlich in zweiter Instanz. | ||
Auslöser für die Klage der Stadt waren Aufschüttungen, die das kaiserliche Kanalamt an der Holtenauer Kanalmündung vorgenommen hatte, um die dadurch | Auslöser für die Klage der Stadt waren Aufschüttungen, die das kaiserliche Kanalamt an der Holtenauer Kanalmündung vorgenommen hatte, um die dadurch entstanden Flächen zu nutzen. Die Stadt hatte ihrerseits in der Wiker Bucht einen Handelshafen geplant und betrieb daher die juristische Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die beiden Seiten bestellten Gutachter kamen zu entgegengesetzten Ergebnissen, und zwar dergestalt, dass die städtische Gutachter das Eigentum auf Seiten des Staates sah und umgekehrt. | ||
1902 gewann die Stadt den Prozess in der ersten Instanz. Das Reich ging in die Berufung und erreichte am [[8. November]] [[1904]] ein Urteil, das ihm das Eigentum an der Förde und dem Hafen zusprach. Maßgeblich dafür war, dass die Stadt kein Original ihrer Gründungsurkunde von 1242 vorweisen konnte, in der ihr vom Landesherren das Eigentum übertragen worden war. Wegen geringer Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos verzichtete die Stadt auf weitere Rechtsmittel. | 1902 gewann die Stadt den Prozess in der ersten Instanz. Das Reich ging in die Berufung und erreichte am [[8. November]] [[1904]] ein Urteil, das ihm das Eigentum an der Förde und dem Hafen zusprach. Maßgeblich dafür war, dass die Stadt kein Original ihrer Gründungsurkunde von 1242 vorweisen konnte, in der ihr vom Landesherren das Eigentum übertragen worden war. Wegen geringer Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos verzichtete die Stadt auf weitere Rechtsmittel. | ||