Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/DLZP/dlzp_node.html DLZP] auf schleswig-holstein.de
* [https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/DLZP/dlzp_node.html DLZP] auf schleswig-holstein.de



Aktuelle Version vom 23. Dezember 2023, 10:14 Uhr

Das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es ist zuständig für die Festsetzung der Bezüge von Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern. Außerdem ist es für die Festsetzung und Anweisung von Beihilfen sowie für Abwicklung von Trennungsgeld und Umzugskosten zuständig.[1]

Das DLZP hat seinen Hauptsitz in der Gartenstraße 6.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis zum 31. März 2009 führte das DLZP noch den Namen Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein (LBesA); ab dem 1. April 2009 bis zum 31. Dezember 2015 wurde es unter dem Namen Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (FVA) geführt.

Seit dem 1. Januar 2016 trägt das Amt die Bezeichnung DLZP und ist direkt der Staatskanzlei angegliedert.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karte „DLZP“ auf dem Online-Stadtplan der Stadt Kiel, aufrufbar auf kiel.de

  • DLZP auf schleswig-holstein.de

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wikipedia: „DLZP“