Hexenverfolgungen: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Verbindung der sogenannten '''Hexenverfolgung''' richtete das erste Todesurteil im [[1530]] sich gegen zwei Frauen in Kiel, das letzte Todesurteil im Jahr [[1676}]].
 
== Aus der amtlichen Akten ==
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* '''1530 Kuneke Brokers vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteil'''t
* '''1530 Kuneke Brokers vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteil'''t
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Kuneke Brokers bekannte unter der Folter etliche teuflische Künste zubereiten, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)
Kuneke Brokers bekannte unter der Folter etliche teuflische Künste zubereiten, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)


* '''1530 Grete Helmiges in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt'''   
* '''1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt'''   
Grete Helmiges war schon früher durch etliche "stucke" inhaftiert gewesen, trotzdem begnadigt worden.  
Grete Helmiges war schon früher durch etliche "stucke" inhaftiert gewesen, trotzdem begnadigt worden.  
Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen und dem Eggert Dobersen (Daberen) Liebeszauber für seine Frau gelehrt haben.
Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen und dem Eggert Dobersen (Daberen) Liebeszauber für seine Frau gelehrt haben.

Version vom 11. Januar 2019, 10:53 Uhr

In der Verbindung der sogenannten Hexenverfolgung richtete das erste Todesurteil im 1530 sich gegen zwei Frauen in Kiel, das letzte Todesurteil im Jahr [[1676}]].

Aus der amtlichen Akten

  • 1530 Kuneke Brokers vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Der Schmied Peter Bock bezichtigte Kuneke Brokers, dass sie seiner Frau und seiner Tochter Krankheit und Unglück gebracht hat; ebenso Laurens Kiso und seine Frau.
Lehrmeisterin ihrer Hexerei soll die "ffrawe myt deme enen oge" und ihre Mutter gewesen sein. Kuneke Brokers bekannte unter der Folter etliche teuflische Künste zubereiten, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)

  • 1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt

Grete Helmiges war schon früher durch etliche "stucke" inhaftiert gewesen, trotzdem begnadigt worden. Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen und dem Eggert Dobersen (Daberen) Liebeszauber für seine Frau gelehrt haben. Viele Leute soll sie damit betrogen haben. Selbst im Gefängnis (der "hechte") soll sie Krankheit und Tod bewirkt haben. Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget" (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85)

  • 1578 Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt

weil sie mit dem Satan einen Bund gemacht und durch Zauberei Menschen und Vieh viel Schaden angerichtet haben (Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60. Die Prozessakten fehlen.)

  • 1580 Anneke Grevers (vermutlich in Kiel zum Tode verurteilt)

Anneke Grevers lebte früher im Dorf Krakery - zu Hans Pogwischen Gut in Schwansen gehörig - und erlernte dort von Sunde Bohlen und von Johannes Webern die Zauberei.
Sie schwor dem christlichen Glauben ab und ergab sich dem Teufel. Viele Menschen schädigte sie, sie konnte es aber auch wieder zum Guten wenden. (Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.)

  • 1587 Sunde Bohlen vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt

Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren.
Zu Schleswig waren sie und ihr Mann Hans Schnieder wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft („ausgestrichen“) worden. Wegen Hexerei, Wahrsagen und (Zauber-) Beschwörungen verhaftet. Angeblich soll sie zwei ihrer Kinder getötet haben. (Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 114f.)

  • 1619 Grete Linden und Anneke Linden Urteil unbekannt

Die Schwestern Grete und Anneke Linden aus dem Amt Kiel, bezichtigte man der Zauberei und Verübung von Bösen, vom Amtsschreiber zu Kiel „gefänglich eingezogen“.
So sollen die Schwestern die Zauberei von der "Schweinhirtschen" gelernt und für den Teufel gewonnen haben, Grete bei der "Holtenauer Brücke". Grete war auch dabei, wie die Schweinhirtschen den "Geist" in der Holtenauer Au mit einem Ahornbusch stäupte (=züchtigen). Mit dem "Abgott" tötete sie Vieh im Dänischen Wohlde zu Birkenmoor (Gut Dänisch Nienhof), zu Felm, zu Schilksee und zu Pries, zu Uhlenhorst und Scharnhagen und verdarben Korn.
Angeblich jagten sie das Kind von Marien Leisterschneiders Sohn in der Brunswik auf dem "Braunschweiger Felde“ den bösen Geist ein und taten anders Böses.
Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

  • 1638 Unbekannte angebliche Hexe vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

(Quelle: Extrakt der Niedergerichtsrechnung vom Jahre 1636, nach Arthur Gloy, Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 62.)

  • 1638 Ancke Krußen Urteil unbekannt

Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der Brunswik, ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu Nieheikendorff (Neuheikendorf).
Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten.
Von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Egell Emsche wurde sie besagt, eine Hexe zu sein. Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter, dass Engell Emsche ihr das Zaubern gelehrt habe und bei ihrer Mutter schloß sie diese "Lehre" ab; dass sie vom Godt und allen Heiligen abschwor, mit dem Abgodt mit Nahmen Peter Unzucht getrieben habe und dass der Teufel sie verleitete, Böses zu tun. Nach der "Holsten Erkenntnis" soll das Urteil vor der Exekution an den Herzog eingesandt werden. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt.7, aus Nr. 1758)

* Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidtsm, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen, Anneke Gieren und Judit Schölen in der Zeit vor 8. Dezember 1638 bis zum 12. Februar 1639 in Kiel als angebliche Hexen verbrannt (Quelle: Rechnung des Scharfrichters Wendel Bückel, Kiel, den 30.5.1639, nach Conrad Friedrich Fick, Kleine Mitteilungen aus Kiels Vergangenheit, Kiel 1867, S. 16 f.)

  • 1666 die Palschke, Margrete Brunß und Marie Beegmanß

Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, schrieb eine Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht, in den sie die Palschke und Margrete Brunß der Hexerei beschuldigt, als Komplizinnen von bereits hingerichteten Hexen benannt wurden und dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Palschke und Margrete Brunß nicht gerichtlich vorginge.
Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der Fischerstraße, soll nach Abell Beegmanß ihre Tochter Marie als Hexe beschimpft haben.
Abell Beegmanß und die Palschke, Ehefrau von Hans Bock und einer "Appelhekerin“ (Hökerey), hatten schon davor Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war.
Die Palschke sollte durch einem Apfel angeblich den Teufel in Abells Tochter, Marie Beegmanß, gewiesen haben. Seitdem wurde Marie vom "bösen Feind" zermartert.
Der Herzog ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche vorluden. Da nur die Mutter erschien, sollen sich die Gerichtsdiener über das Befinden der Marie überzeugen. Sie berichteten, dass Marie sich ungebührlich benahm, und mit ihren Augen rollte das Augen. Eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich. Verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie Margret Bruß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.
Hinsichtlich der Frage, ob die Kommission sie tatsächlich für besessen hielt, geben die unvollständig erhaltenen Akten keine Auskunft. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein.
Der Rat der Stadt Kiel berichtete an den Landesherrn, dass Abell Beegmannß Beschuldigung falsch war und die neulich verstorbene Paleschke ehrlich begraben worden war. Weder vom Kieler Rat noch vom Herzog wurde etwas gegen die Braunsche unternommen. Da Abell Beegmanß „übelbeleumdet“ und ein unzüchtigen Lebenswandel führt, sollte sie aus der Stadt gewiesen werden. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758)

  • 1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Dorothea Busch(en), sonst Westphalen genannt, soll bereits in ihren jungen Jahren von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt haben. Darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, auf dem „Stamperfelde" erschienen. Sie soll Schadenszauber verüben, u. a. hatte sie der Frau Rantzowen von Ahrensburg etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Auch soll ein Kind zu Ottendorf ermordet haben.
Beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen wurden Erkundigungen eingezogen: die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit", doch sie war vom Teufel stigmatisiert worden. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)

  • 1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt

Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen. In ihren und ihres Mannes "Keller" sollte es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.
Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, aber wegen der zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten Heilungsbeschörungen, Wahrsagen und andere abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen aus der Stadt verwiesen werden sollte.
Als man sie aus der Stadt am 25.April 1686 führte, wurde sie auf dem Weg nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt gerichtlich vor. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315)

  • Trienke Gieren - eventuell identisch mit Anneke Gieren

Am 5. März wurde Trienke Gieren Mittags um 12 Uhr aus der Stadt Kiel verwiesen und durch den Frohnen bis auf die Grenze am Wolfsbeeck oder Vollradsbeeck gebracht worden. Dort hatte das nachlaufenden Volke mit Steinen zu Tode geworfen.
Den Grund ihres Vergehens gibt Asmus Bremer nicht an. Die Anklage der Zauberei und die Steinung erinnern an Trineken Hasen. Eine Anneke Gieren wurde 1638 als Hexe verbrannt. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 314)

  • 1676 Trinke Preetzen und Hinrich Busch vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt

Hauptartikel: Ein Metjen nahmens Preetzen


Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte, dass ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, wohnhaft in Kiel in der Flämischen Straße, in ihrem Keller gottlose Sachen verübt habe. Ihr Lehrmeister sollen ihr Vater Hinrich Busch, ein Schütter (=Feldhüter), und Teke Buschen gewesen sein, die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )[1]

Prozesskritiker

Keine Hexenverfolgungsgegner, aber Prozesskritiker waren Ericus Mauritius und sein Kollege im Kieler Spruchkollegium Henricus Michaelis. Sie erstellten in Schleswig-Holstein Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu Hexenverfahren.

Ericus Mauritius[2] (Erich Moritz, 10. August 1631 in Itzehoe; † 10. September 1691 in Wetzlar) wurde als erster Rechtsprofessor an die gerade gegründete Kieler Universität berufen.
Er hatte an einer süddeutschen Hochschule Thesen zur Hexenverfolgung vorgestellt und nannte das Werk „De denuntiatione sagarum“ d. h. „Von der Besagung der Hexen“.
Mauritius war zwar ein Befürworter der Hexenverfolgung und -hinrichtungen und stellte die Existenz von Hexen grundsätzlich nicht in Frage, aber der Hauptaugenmerk des Juristen lag auf dem rechtlichen Bereich:
er forderte die Einhaltung von Prozessvorschriften auch im Hexenverfahren, den „processus ordinarius“ , d. h. Prozesse ohne Sondergerichtsbarkeit und kein Ausnahmerecht bei der Verfolgung. Er verwarf die klassisch geltenden Indizien für Hexerei wie z.B. die sogenannte Wasserprobe, und die typischen Belastungsmerkmalen wie die angeblich entlarvende Tränenlosigkeit unter Folter oder das Hexenmal. Er warf sogar Richtern, die derartige Hexenprüfungen anordneten, Gotteslästerung vor, u. a. weil sie auch Unschuldige gefährden.
Durch seine mäßigenden Argumente beeinflusste er die damaligen Diskussion in nicht unbeträchtlichem Maße.

Henricus (Heinrich) Michaelis[3] (* März 1627 in Lübeck; † 13. Januar 1678 ebenda) war von 1665 bis 1668 als Dozent an der Universität in Kiel tätig gewesen. Auch er lehnte die von lokalen Gerichten oben genannten Indizien der Hexerei ab und er beharrte auf der Befolgung der Prozessregeln, so dass es für Kläger immer schwieriger oder sogar unmöglich wurde, Schadenzauber und die vermeintlichen Teufelsverbindungen juristisch zu beweisen. Michaelis verwies in seiner rechtlichen Gedankenführung vorsichtig auf das Werk des Theologen und maßgeblichen Verfolgungsgegners Friedrich Spee [4] (1591-1635), in dessen Werk die Absurdität von Hexengeständnissen gebrandmarkt worden war.[5]

Einzelnachweise

  1. Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel auf der Website Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter, abgerufen am 10. Januar 2019
  2. Wikipedia: „Ericus Mauritius“
  3. Wikipedia: „Heinricus Michaelis“
  4. Wikipedia: „Friedrich Spee“
  5. Rolf Schulte: Widerstand gegen Hexenverfolgung mit dem Quellen Ericus Mauritius: De denuntiatione sagarum, abgedruckt in: Hertius, J.N. (Hg.): Ericus Mauritius Dissertationes et Opuscula, de selectis conscripta, et se orsius antehac diversis locis edita, jam verò explendis eruditorum diuturnis desideriis, Giessen 1724; Henricus Michaelis: Responsorum sive deductorum Juris Kiloniensium aliorumque selectorum Liber, Quorum argumenta in indice praefixo exhibentur, Lubecae 1673; M. Volbehr-Weyl: Professoren und Dozenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665-1933, Kiel 1934 (2.Auflage); Eugen Wohlhaupter: Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, in: Geschichte der Rechtsquellen Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zum Jahre 1800, Band 1, Kiel/ Neumünster 1938 in: Manfred Jessen-Klingenberg et al. (Hrsg.), Demokratische Geschichte Band 16 auf den Website Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e. V., abgerufen am 09. Januar 2019