Georg Blaschke

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Georg Blaschke (* 20. Januar 1876 in Glatz/Schlesien (heute: Kłodzko); † 5. Mai 1929 in Kiel) war ein deutscher Fußballspieler, Fußballfunktionär und als solcher ein Pionier des Vereinsfußballs.

Leben

Georg Blaschke kam im Alter von etwa 20 Jahren nach Kiel. Der Vater(?) Fritz Blaschke ist nur 1896 im Adressbuch verzeichnet, und zwar als Obersignalmaat, danach nicht mehr. Der Sohn wird erst ab 1899 mit eigener Wohnung aufgeführt, was offenbar damit zusammenhängt, dass er in der Zwischenzeit die damals dreijährige aktive Phase der Wehrpflicht absolvierte. Im Anschluss daran hatte er jährlich wechselnde Wohnadressen. Das war damals nicht ungewöhnlich, weil junge Leute üblicherweise neu gebaute Wohnungen für geringe Mieten "trockenwohnten".

Am 21. August 1903 heirateten Georg und Ella Blaschke, geb. Lüneburg; am 10. April 1908 wurde der Sohn Heinz geboren. Ab 1907 wohnte das Ehepaar mehrere Jahre lang ohne weitere Umzüge in der Schillerstraße 7. 1911 bezogen sie eine Wohnung im Lüneburg-Haus in der Dänischen Straße 22, um dann 1914 ins Nachbarhaus Nr. 24 zu ziehen.

Georg Blaschke machte eine mehrjährige Verwaltungsausbildung bei der Stadt Kiel. 1905 wurde er zum Stadtsekretär befördert und 1923 zum Verwaltungsinspektor. Spätestens ab 1919 war er zusätzlich Stadtverordneter (entspr. heute: Ratsherr) und 1924 wurde er zum ehrenamtlichen Stadtrat gewählt und war als solcher Vorsitzender der Sport- und Spielkommission. Mit seiner Wahl zum Stadtrat wurde er auf eigenen Wunsch als Verwaltungsinspektor in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und zog dann ein letztes Mal um, in eine Wohnung im Haus der Landwirte im Sophienblatt 32.[1]

Georg Blaschke verstarb am 5. Mai 1929 an einer schweren Lungenentzündung. Sein Grab befindet sich auf dem Alten Urnenfriedhof am Eichhof.[2]

Fußball

Spieler

Georg Blaschke gehörte zu den "Rebellen", auf die eine der Wurzeln des heutigen Vereins Holstein Kiel zurück geht. Er war im Kieler Männerturnverein von 1844 (KMTV) zum Fußball gekommen, in einer Zeit an der Wende zum 20. Jahrhundert, als der Fußballsport noch nicht gesellschaftlich akzeptiert, sondern verpönt war und als roh galt.

So hatte der KMTV Blaschke und acht weiteren Fußballern ein Spiel in Lübeck am 7. Oktober 1900 untersagt. Diese traten daraufhin aus dem Verein aus und gründeten - so die Legende - noch während der Zugfahrt nach Lübeck den Kieler Fußball-Verein von 1900, aus dem nach Spaltung und Fusion 1917 die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e. V. hervorging.

Die Begegnung in Lübeck endete 1:0 für Kiel; das Siegtor schoß Georg Blaschke, der damit als der erste Torschütze gilt, der ein Tor für Holstein Kiel erzielte.

Funktionär

Ab 1910 war Blaschke Erster Schriftführer des Deutschen Fußballbundes und wurde in diesem Amt bis zu seinem Tod jedes Jahr bestätigt, was mit einem Sitz im Vorstand des DFB verknüpft war. 1916 verlegte der DFB seine Geschäftsstelle nach Kiel und Blaschke übernahm ehrenamtlich deren Leitung. Dadurch wurden Georg Blaschkes Wohnungen in der Dänischen Straße 24 und später im Sophienblatt 32 zur jeweiligen Zentrale des Deutschen Fußball Bundes.

Verbandspolitisch bemühte sich Georg Blaschke in jenen frühen Jahren stets um gesellschaftliche Anerkennung des Fußballs und um die Nachwuchsarbeit. Außerdem war er ein überzeugter Vertreter des Amateurfußballs. Er wandte sich stets gegen eine Professionalisierung, in der er etliche Gefahren sah, die dem Geist des Sports zuwiderliefen und/oder ihm politisch nicht zuträglich waren.

Im Herbst 1927 erkrankte Blaschke schwer und konnte sein Amt als DFB-Geschäftsführer nicht mehr wahrnehmen. Deshalb wurde die Geschäftsstelle im Oktober 1928 nach Berlin verlegt.[2][3]

Ehrungen

  • Kurz vor seinem Tod, im Dezember 1928, erklärte der Deutsche Fußball-Bund Georg Blaschke zu seinem Ehrenmitglied.
  • Der heutige Sportplatz des TSV Gaarden an der Norddeutschen Straße wurde 1925 von Platz für Jugendspiele in Blaschkeplatz umbenannt.

Einzelnachweise

  1. Adressbuchrecherche
  2. 2,0 2,1 Wikipedia: „Georg_P._Blaschke“
  3. Artikel in den Kieler Nachrichten von 28. Januar 2025 (Druckausgabe); online (Bezahlschranke), abgerufen am 28. Januar 2025