Wiker Hafenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kiel-Wiki
(typos)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Wiker Hafenprozess''' (auch ''Kieler Hafenprozess'') war ein zwischen 1899 und 1904 geführter Rechtsstreit der Stadt Kiel gegen den preußischen Marinefiskus sowie denjenigen des Deutschen Reiches um das Eigentum an der Kieler Förde. Die Stadt verlor den Prozess schließlich in zweiter Instanz.
Der '''Wiker Hafenprozess''' (auch ''Kieler Hafenprozess'') war ein zwischen 1899 und 1904 geführter Rechtsstreit der Stadt Kiel gegen den preußischen Marinefiskus sowie denjenigen des Deutschen Reiches um das Eigentum an der Kieler Förde. Die Stadt verlor den Prozess schließlich in zweiter Instanz.


Auslöser für die Klage der Stadt waren Aufschüttungen, die das kaiserliche Kanalamt an der Holtenauer Kanalmündung vorgenommen hatte, um die dadurch entstanden Flächen zu nutzen. Die Stadt hatte ihrerseits in der Wiker Bucht einen Handelshafen geplant und betrieb daher die juristische Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die beiden Seiten bestellten Gutachter kamen zu entgegengesetzten Ergebnissen, und zwar dergestalt, dass die städtische Gutachter das Eigentum auf Seiten des Staates sah und umgekehrt.
Auslöser für die Klage der Stadt waren Aufschüttungen, die das kaiserliche Kanalamt an der Holtenauer Kanalmündung vorgenommen hatte, um die dadurch entstandenen Flächen zu nutzen. Die Stadt hatte ihrerseits in der Wiker Bucht einen Handelshafen geplant und betrieb daher die juristische Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die beiden Seiten bestellten Gutachter kamen zu entgegengesetzten Ergebnissen, und zwar dergestalt, dass die städtische Gutachter das Eigentum auf Seiten des Staates sah und umgekehrt.


1902 gewann die Stadt den Prozess in der ersten Instanz. Das Reich ging in die Berufung und erreichte am [[8. November]] [[1904]] ein Urteil, das ihm das Eigentum an der Förde und dem Hafen zusprach. Maßgeblich dafür war, dass die Stadt kein Original ihrer Gründungsurkunde von 1242 vorweisen konnte, in der ihr vom Landesherren das Eigentum übertragen worden war. Wegen geringer Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos verzichtete die Stadt auf weitere Rechtsmittel.<ref>Stadtarchiv Kiel: Signatur: 23053 Klassifikation: 16. Gemeinde - Grundeigentum, Hafengerechtsame « 2. Ellerbek (Gemeinderegistratur) « Eingemeindete Orte Provenienz: Ellerbek Titel: Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus wegen Landenteignung zur Werfterweiterung Laufzeit: 1904 - 1907 Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus</ref>
1902 gewann die Stadt den Prozess in der ersten Instanz. Das Reich ging in die Berufung und erreichte am [[8. November]] [[1904]] ein Urteil, das ihm das Eigentum an der Förde und dem Hafen zusprach. Maßgeblich dafür war, dass die Stadt kein Original ihrer Gründungsurkunde von 1242 vorweisen konnte, in der ihr vom Landesherren das Eigentum übertragen worden war. Wegen geringer Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos verzichtete die Stadt auf weitere Rechtsmittel.<ref>Stadtarchiv Kiel: Signatur: 23053 Klassifikation: 16. Gemeinde - Grundeigentum, Hafengerechtsame « 2. Ellerbek (Gemeinderegistratur) « Eingemeindete Orte Provenienz: Ellerbek Titel: Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus wegen Landenteignung zur Werfterweiterung Laufzeit: 1904 - 1907 Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus</ref>

Version vom 21. Februar 2020, 06:32 Uhr

Der Wiker Hafenprozess (auch Kieler Hafenprozess) war ein zwischen 1899 und 1904 geführter Rechtsstreit der Stadt Kiel gegen den preußischen Marinefiskus sowie denjenigen des Deutschen Reiches um das Eigentum an der Kieler Förde. Die Stadt verlor den Prozess schließlich in zweiter Instanz.

Auslöser für die Klage der Stadt waren Aufschüttungen, die das kaiserliche Kanalamt an der Holtenauer Kanalmündung vorgenommen hatte, um die dadurch entstandenen Flächen zu nutzen. Die Stadt hatte ihrerseits in der Wiker Bucht einen Handelshafen geplant und betrieb daher die juristische Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die beiden Seiten bestellten Gutachter kamen zu entgegengesetzten Ergebnissen, und zwar dergestalt, dass die städtische Gutachter das Eigentum auf Seiten des Staates sah und umgekehrt.

1902 gewann die Stadt den Prozess in der ersten Instanz. Das Reich ging in die Berufung und erreichte am 8. November 1904 ein Urteil, das ihm das Eigentum an der Förde und dem Hafen zusprach. Maßgeblich dafür war, dass die Stadt kein Original ihrer Gründungsurkunde von 1242 vorweisen konnte, in der ihr vom Landesherren das Eigentum übertragen worden war. Wegen geringer Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos verzichtete die Stadt auf weitere Rechtsmittel.[1]

In dieser Zeit waren auch zwei andere Prozesse gegen den Reichsmarinefiskus angestrengt: die noch nicht eingemeindete Gemeinden Ellerbek und Wellingdorf wegen Landenteignung zur Werfterweiterung[2]

Weblinks

Akten zum Hafenprozess des Stadt Kiel (1899 - 1904) mit Gutachten und Urteile in: Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, vierzwangigstes Heft, Kiel 1908 auf archive.org

Einzelnachweise

  1. Stadtarchiv Kiel: Signatur: 23053 Klassifikation: 16. Gemeinde - Grundeigentum, Hafengerechtsame « 2. Ellerbek (Gemeinderegistratur) « Eingemeindete Orte Provenienz: Ellerbek Titel: Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus wegen Landenteignung zur Werfterweiterung Laufzeit: 1904 - 1907 Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus
  2. Stadtarchiv Kiel:
    • Signatur 23259 Veräußerung von Gelände für die Werfterweiterung seitens der Gemeinde Ellerbek, enthält: auch Handakten des Rechtsanwalts Dr. Rendtorff als Vertreter der Gemeinde Ellerbek im Enteignungsverfahren 1899 – 1904;
    • Signatur 23224 Veräußerung und Enteignung von Gelände für die Werfterweiterung seitens der Gemeinde Wellingdorf, die Ansiedlung der Fischer, Erwerb von Parzellen von Ihms, Aufstellung des Fluchtlinienplanes für die Siedlung und Streit mit Stocks und Kolbe 1901 - 1904
    • Signatur 23053 Handakten der Rechtsanwälte Stobbe und Dr. Hennings in Kiel betr. den Prozess der Gemeinde Ellerbek gegen den Reichsmarinefiskus wegen Landenteignung zur Werfterweiterung 1904 – 1907;
    • Signatur 23054 Prozess der Gemeinde Wellingdorf gegen den Reichsmarinefiskus wegen Landenteignung zur Werfterweiterung 1904 – 1908