Unechte Einbahnstraße

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Version vom 20. Januar 2017, 18:45 Uhr von M. Hammer-Kruse (Diskussion | Beiträge) (Skizze zur Rendsburger Landstraße eingefügt)

In den Wohnquartieren Kiels sind viele Straßen so ausgeprägt, dass die beidseitig beparkt werden dürfen, aber wegen der dadurch gegebenen Enge nur in einer Richtung befahren werden können.

Zeichen 220: Einbahnstraße
Zeichen 220: Einbahnstraße

Das wird in Kiel seit den 1990er-Jahren fast ausschließlich durch eine sogenannte unechte Einbahnstraßenregelung bewerkstelligt. Dabei wird die Fahrtrichtung nicht durch die Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) und 267 (Verbot der Einfahrt) an den beiden Enden der Straße vorgegeben, sondern lediglich durch das Zeichen 267. Dieses kann so aufgestellt sein, dass es die Einfahrt in der gesperrten Richtung verbietet, es kann aber auch die Ausfahrt aus der Straße an ihrem entgegengesetzen Ende durch dieses Zeichen untersagt werden. Auch die Kombination dieser beiden Varianten ist möglich.

Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
Zeichen 267: Verbot der Einfahrt

Auf diese Weise entstehen "unechte" Einbahnstraßen. Denn durch das Fehlen des Zeichens 220 ist die Fahrtrichtung im Verlauf der Straße nicht festgelegt. Es ist daher erlaubt, nicht nur zum Einparken zurückzusetzen oder auch zu wenden. Weil aber die Einfahrt und/oder die Ausfahrt in der Gegenrichtung untersagt ist, gibt es keinen gegenläufigen Durchgangsverkehr. Dadurch kommt ein Verkehrsfluss zustande, der in der Praxis fast ausschließlich nur in eine Richtung geht.

Für Radfahrer ist meist das Sperrschild 267 durch ein Zusatzschild außer Kraft gesetzt. Dadurch können Radfahrer solche Straßen in voller Länge in beiden Richtungen nutzen. Das ermöglicht schnelle und umwegfreie Verbindungen für den Fahrradverkehr.


Die untere Rendsburger Landstraße wird durch ihre Beschiderung zur unechten Einbahnstraße. Nur im Abschnitt zwischen Danewerkstraße und Wulfsbrook ist sie eine echte Einbahnstraße.

Echte Einbahnstraßen gibt es in Kiel nur sehr wenige. So ist in der Rendsburger Landstraße lediglich der 100 m lange Abschnitt von der Helgolandstraße bis zum Wulfsbrook als echte Einbahnstraße beschildert. In den übrigen Abschnitten von der Waldwiese bis zur Helgolandstraße wird dem aus der Waldwiesen-, der Schleswiger und der Danewerkstraße einmündenden Verkehr lediglich durch ein Linksabbiegegebot die Fahrtrichtung aufgeprägt. Dadurch, dass an den Einmündugen der letzten beiden Straßen kein Zeichen 267 die Randsburger Landstraße für die Gegenrichtung sperrt, kann man von der Waldwiesen- bis zur Helgolandstraße wenden und zurückfahren. Lediglich an der Waldwiesenstraße sorgt das Zeichen 267 dafür, dass dort niemand die Rendsburger Landstraße in Richtung Waldwiesenkreuz befährt.